Kerstin Radomski
Lehrerin CDU/CSU
Geboren am 1. November 1974 in Krefeld-Hüls; evangelisch; zwei Kinder.
Abitur am Fichte Gymnasium in Krefeld; Studium auf Lehramt für die Fächer Biologie und Geographie an der Ruhr-Universität Bochum.
2004 tätig an der Waldschule in Eschweiler; 2008 Wechsel zur Gesamtschule in Mönchengladbach-Hardt; seit 2013 an dem Maria-Sibylla-Merian Gymnasium in Krefeld.
Mitglied im Naturwissenschaftlichen Verein zu Krefeld e.V. und im Verein für Heimatkunde e.V. Krefeld; Mitglied in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) und seit 2003 Mitglied im Arbeitskreis Krefelder Frauenverbände (AKF) beim Sommerspielplatz „Spiel ohne Ranzen“, Spielplatzpatin in Krefeld.
1997 Eintritt in die Junge Union, 2003 bis 2008 Vorsitzende der Jungen Union Niederrhein. Seit 1998 Mitglied der CDU Deutschlands; seit 2005 Mitglied im Landesvorstand der CDU Nordrhein-Westfalen, seit 2012 stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Krefeld und seit 2019 stellvertretende Bezirksvorsitzende der CDU Niederrhein. Seit 2015 Verbindungsmitglied der CDU Landesgruppe NRW und der CDU-Landtagsfraktion NRW. Von 2015 bis 2018 Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Seit 2016 stellvertretende Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Krefeld.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Seit 2018 Berichterstatterin für internationale Austauschprogramme in der Kommission des Ältestenrates für Innere Angelegenheiten.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Direkt gewählt
Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis 114: Krefeld II – Wesel II
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Krefelder Rennclub 1997 e.V., Krefeld,
- Mitglied des Vorstandes
- Stiftung Haus der kleinen Forscher, Berlin,
- Mitglied des Stiftungsrates
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.