Svenja Stadler
Senior-PR-Beraterin SPD
Geboren am 26. August 1976 in Oldenburg; verheiratet; zwei Kinder.
1997 Abitur; Ausbildung zur Werbekauffrau mit Schwerpunkt PR.
Beratung von Unternehmen überwiegend aus der Food-, Unterhaltungselektronik- und Telekommunikationsbranche auf dem Gebiet der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Seit 2010 Mitglied des geschäftsführende SPD-Ortsvereinsvorstands Seevetal; seit 2013 stellvertretende Vorsitzende des SPD-UB Landkreis Harburg; seit 2015 Mitglied des SPD-Bezirksvorstands Hannover; seit 2016 Mitglied des Kreistags Landkreis Harburg sowie des Ortsrats Fleestedt, Glüsingen, Beckedorf, Metzendorf.
Mitglied in AWO, DRK, Landfrauen Verband, Präventionsrat Seevetal, MühlenVerein Karoxbostel, Sportverein TUS Fleestedt, Lions Club.
Seit 2013 Mitglied des Bundestages; seit 2013 Obfrau der SPD-Fraktion im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement; seit 2013 Sprecherin der SPD-Fraktion für Bürgerschaftliches Engagement.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Gewählt über Landesliste
Niedersachsen
Wahlkreis 036: Harburg
Funktionen in Unternehmen
- Krankenhaus Buchholz und Winsen gemeinnützige GmbH, Buchholz i.d. Nordheide,
- Stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Gemeinde Seevetal, Seevetal/OT Hittfeld,
- Mitglied des Ortsrates, ehrenamtlich
- Landkreis Harburg, Winsen (Luhe),
- Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Bürgerstiftung Hospiz Nordheide, Tostedt,
- Mitglied des Stiftungsvorstandes, ehrenamtlich
- Deutsch-Georgisches Forum für Politik, Wirtschaft und Kultur e.V. (DGF), Berlin,
- Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich (bis März 2021)
- DRK-Kreisverband Harburg-Land e.V., Winsen (Luhe),
- Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
- Elly Heuss-Knapp Stiftung - Deutsches Müttergenesungswerk, Berlin,
- Vorsitzende des Kuratoriums, ehrenamtlich
- Stiftung Zukunftswerkstatt Buchholz, Buchholz,
- Mitglied des Stiftungsbeirates, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.