Marcus Weinberg
CDU/CSU
Geboren am 4. Juni 1967 in Hamburg; evangelisch; ledig, zwei Kinder.
1987 Abitur. 1987 bis 1991 Bundeswehr. Danach Studium der Fächer Geschichte, Sozialwissenschaften und Erziehungswissenschaften, 1997 erstes Staatsexamen, 2001 zweites Staatsexamen; 2001 bis 2007 Lehrer in Hamburg.
September 2007 bis Juni 2011 stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Hamburg, von Juni 2011 bis 2015 Landesvorsitzender der CDU Hamburg; 1997 bis 2001 Mitglied der Bezirksversammlung Altona, 2001 bis 2005 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, dort jugendpolitischer Sprecher, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion und Fachsprecher für Jugend, Kinder und Familie. Seit 2016 Vorsitzender des Kreisverbandes Hamburg-Altona.
Seit Dezember 2015 Vorsitzender der Jürgen-Echternach-Stiftung für Bildung und Demokratie Hamburg; Mitglied im Vorstand des Bleicherhaus e.V., Hamburg und Mitglied im Wirtschaftsrat Hamburg e.V.
Mitglied des Bundestages seit 2005, seit 2014 familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie Vorsitzender der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Ordentliches Mitglied
- Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung ()
- Parlamentarisches Begleitgremium Covid-19-Pandemie ()
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ()
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste
Hamburg
Wahlkreis 019: Hamburg-Altona
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Bleicherhaus e.V., Hamburg,
- Stellv. Vorsitzender, ehrenamtlich
- Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Berlin,
- Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
- Frischluft e.V., Berlin,
- Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
- Jürgen-Echternach-Stiftung für Bildung und Demokratie, Hamburg,
- Vorsitzender, ehrenamtlich
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz (Download) ) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" (Download) auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.