+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Jürgen Berghahn

Elektroinstallateur SPD

Jürgen Berghahn
Jürgen Berghahn (© Jürgen Berghahn/ Annika Reipke)

Geboren am 5. Juli 1960 in Blomberg; verheiratet; zwei Kinder.

Ausbildung als Elektroinstallateur in einem Handwerksbetrieb in Schieder. 1982 Anstellung bei der Schieder Gruppe. 26 Jahre war ich für die Schieder Gruppe tätig und war davon 14 Jahre im Betriebsrat engagiert, zehn Jahre als Betriebsratsvorsitzender, zuletzt auch als stellvertretender Konzernbetriebsrat.

1997 Eintritt in die SPD. 2004 Ratsmitglied in Blomberg und Ortsvorsteher in Istrup. 2010 Direktwahl in den Landtag NRW in Düsseldorf. 2012 und 2017 Wiederwahl als Landtagsabgeordneter in den Landtag NRW. 2019 SPD-Sprecher des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Kindesmissbrauch.

[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]

Ordentliches Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Direkt gewählt

Nordrhein-Westfalen

Wahlkreis 135: Lippe I

Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Mitglied des Landtages Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf


Funktionen in Unternehmen
  • Wohnbau Lemgo eG, Lemgo,
  • Mitglied des Aufsichtsrates


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bezirksregierung Detmold, Detmold,
  • Mitglied der Kommission UVE des Regionalrates Detmold, ehrenamtlich (bis 31.01.2022)

  • Stadt Blomberg, Blomberg,
  • Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.