Alexander Föhr
Leitender Angestellter CDU/CSU

Geboren am 1. August 1980 in Heidelberg; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
Abitur 2000 am Bunsen-Gymnasium Heidelberg. Im Anschluss Wehrdienst beim 3.PzFlakBtl 12 in Hardheim (Odenwald). Im Anschluss Studium Politikwissenschaften, Öffentliches Recht und Geschichte an den Universitäten Heidelberg und Mainz (Abschluss: Magister Artium).
2008 bis 2012 Mitarbeiter im Referat des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg. 2012 bis Mandatsantritt: Leiter Kommunikation/Politik bei der AOK Baden-Württemberg.
Langjähriges Engagement in Junge Union und CDU. Seit 2014 Stadtrat in Heidelberg, seit 2015 Kreisvorsitzender der CDU Heidelberg. Mitglied im Bezirksvorstand der CDU Nordbaden.
Sitzungspräsident der Ziegelhäuser Karneval Gesellschaft 1913 e. V., Vorstandsmitglied im Caritasverband Heidelberg e. V..
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.
Alexander Föhr hat am 1. März 2023 für den ausgeschiedenen Abgeordneten Michael Hennrich, CDU/CSU die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.]
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Gewählt über Landesliste

Baden-Württemberg
Wahlkreis 274: Heidelberg
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- AOK Baden-Württemberg, Stuttgart,
- Leiter für Kommunikation und Politik, Rückkehrrecht
Funktionen in Unternehmen
- Heidelberger Straßen- und Bergbahn GmbH, Heidelberg,
- Mitglied des Aufsichtsrates (bis 29.06.2023)
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stadt Heidelberg, Heidelberg,
- Mitglied des Stadtrates (bis 29.06.2023), monatlich, 900,00 EUR, Brutto
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Caritasverband Heidelberg e.V., Heidelberg,
- Mitglied des Vorstandes
- Ziegelhäuser Karneval Gesellschaft 1913 e.V., Heidelberg,
- Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.