Michael Grosse-Brömer
Rechtsanwalt und Notar a.D. CDU/CSU

Geboren am 12. Oktober 1960 in Oberhausen; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
1980 Abitur; Wehrdienst beim Pionierbataillon 6 in Plön/Holstein; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; 1989 erste juristische Staatsprüfung; 1992 zweite juristische Staatsprüfung.
1992 bis 2024 selbständiger Rechtsanwalt; 2001 Bestellung zum Niedersächsischen Notar; seit Mai 2009 Notar a. D.
1982 Eintritt in die CDU; 1992 bis 2015 Kreisvorsitzender der CDU Harburg-Land; 2003 bis 2021 Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Nordostniedersachsen; 2005 bis 2021 Mitglied des Vorstandes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
2009 bis 2010 Rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; 2010 bis 2012 Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; 2012 bis 2021 Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; 2021 bis 2025 Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Gewählt über Landesliste

Niedersachsen
Wahlkreis 036: Harburg
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
- Rechtsanwalt, selbstständig, Buchholz (bis 11.05.2023)
Funktionen in Unternehmen
- Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG, Wuppertal,
- Mitglied des Beirates (bis 31.08.2022)
- jährlich, 3.000,00 EUR, Brutto
- zuzüglich Summe unregelmäßiger Zahlungen 2022, Übernahme der Kosten für eine Gruppen-Unfallversicherung und eine Reisegepäckversicherung für dienstlich veranlasste Reisen, deren Höhe nicht personenindividuell ausweisbar ist.
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide, Bispingen-Niederhaverbeck,
- Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich
Spenden und sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit
- ELNET Deutschland e.V., Berlin,
- Übernahme der Reisekosten, 2024, 4.825,49 EUR
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.