Svenja Schulze
Unternehmensberaterin SPD

Geboren am 29. September 1968 in Düsseldorf, verheiratet.
Abitur 1988 in Neuss, Studium der Germanistik und Politikwissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum, 1996 Abschluss Magistra Artium,
seit 1988 Mitglied der SPD,
1993 bis 1997 Juso-Landesvorsitzende in Nordrhein-Westfalen,
Mitglied im Landtag NRW von 1997-2000, 2004-2018,
Tätigkeit in verschiedenen Unternehmensberatungen von 2000-2004,
2007 bis 2011 Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Münster,
2010 bis 2017 Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen,
2017 bis 2018 Generalsekretärin der SPD in Nordrhein-Westfalen,
2018 bis 2021 Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,
seit Dezember 2021 Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
seit Oktober 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages,
Mitglied der SPD, AWO, IGBCE und Ver.di, NABU, ADFC sowie weiteren Vereinen/Verbänden
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Gewählt über Landesliste

Nordrhein-Westfalen
Wahlkreis 129: Münster
Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Berlin,
- Bundesministerin
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Frankfurt/Main,
- Mitglied des Verwaltungsrates, von Amts wegen
- Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), Mainz,
- Mitglied des Fernsehrates, von Amts wegen (bis 30.08.2022)
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., Bezirksverband Münster, Münster,
- Beisitzerin des Bezirksvorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.