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14.01.2013 Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ — hib 013/2013

Rechtsgrundlage für Einsatz von „Staatstrojanern“ umstritten

Berlin: (hib/HAU) Koalition und Opposition bewerten die Frage nach einer Rechtsgrundlage für den Einsatz sogenannter Staatstrojaner unterschiedlich. Das wurde während der Sitzung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ am Montagnachmittag deutlich. Vertreter der Opposition kritisierten die im Zwischenbericht der Projektgruppe „Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz“ enthaltene Formulierung, dass die Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch Paragraf 100a der Strafprozessordnung gedeckt sei. Ohne eine zusätzliche Rechtsgrundlage sei der Einsatz der Staatstrojaner zur Überwachung des Datenverkehrs nicht möglich, urteilte der von der SPD-Fraktion in die Enquete-Kommission berufene Sachverständige Alvar Freude. Die Linksfraktion lehne den Einsatz grundsätzlich ab, da es „unmöglich ist, die dazu vom Bundesverfassungsgericht gemachten Vorgaben zu erfüllen“, sagte Petra Sitte (Die Linke).

Das Gegenteil sei der Fall, befand der Unionsabgeordnete Stephan Mayer. In der Mehrzahl der Fälle sei der besagte Paragraf 100a als ausreichend anerkannt worden. Gleichwohl wäre es „wünschenswert“, eine eigene Rechtsgrundlage zu schaffen. Der Text der Koalition zu diesem Thema sei „unausgewogen“, sagte Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen). Er verzichte auf die Kritik am jahrelangen „fragwürdigen Einsatz kommerziell hergestellter Trojaner-Software“. Zudem fehle der kritische Hinweis, ob eine verfassungsgemäße Regelung zum Einsatz der Trojaner überhaupt hinzubekommen sei. Aus Sicht von Jimmy Schulz (FDP) ist die Textpassage keineswegs unausgewogen, da auf die unsichere Rechtslage hingewiesen werde. Bei der anschließenden Abstimmung plädierte die Mehrheit der Kommissionsmitglieder für die Beibehaltung des Textes in dem Zwischenbericht. Ein Alternativtext der Oppositionsfraktionen wurde als Sondervotum in den Bericht aufgenommen.

Ebenfalls umstritten waren die Textpassagen zur Sicherheit im Netz und zum Stand des Breitbandausbaus. In Fragen der Sicherheit auf die Selbstvorsorge durch Unternehmen zu setzten sei falsch, urteilte Gerold Reichenbach (SPD). Zu oft habe man schon erleben müssen, „dass Unternehmen Sicherheitslücken nicht gemeldet und auch nicht behoben haben“, sagte Reichenbach. Seiner Ansicht nach müssten die Strukturen gestärkt werden, um das Knowhow der Zivilgesellschaft zu nutzen.

Was den Breitbandausbau betrifft, so nannte Jimmy Schulz (FDP) die LTE-Technologie einen wesentlichen Schritt in die richtige Richtung, wenn es darum gehe, unterversorgte Gebiete mit schnellen Internetleitungen zu versorgen. Dem entgegen sprach der Sachverständige Alvar Freude von eine „Brückentechnologie“, die den Ausbau mit Glasfaserkabeln nicht ersetzen könne. Die hohen Bandbreiten von LTE, so Freude, seien nur in direkter Nähe zu den Funkmasten erreichbar, kritisierte er. Auch lägen die Pink-Zeiten „deutlich unter dem, was DSL kann“. Alternativtexte der Opposition, die bei der Frage der Breitbandversorgung unterschiedlich Sichtweisen vertrat, wurden abgelehnt. Aus Sicht des von der CDU/CSU-Fraktion benannten Sachverständigen Bernhard Rohleder zu Recht, denn: „Der Text zeigt Probleme auf, wo es keine gibt.“ So sei das Problem der Latenzzeit bei vorherigen Funktechnologien nicht mehr existent. Die LTE-Verbindung sei unterbrechungsfrei. Rohleder sprach sich dafür aus, LTE als vollwertige Technologie anzuerkennen.

Was den Umstieg auf das Internetprotokoll in der Version Sechs (IPv6) angeht, so teilt die Opposition die positive Sichtweise der Koalition nicht vollständig. Im Textvorschlag von Union und FDP wird darauf verwiesen, dass durch die Neuerung „Verkehrsmittel, Haushaltsgeräte, Stromzähler und Maschinen intelligent werden und über das Internet eigenständig Informationen austauschen, Aktionen auslösen und sich wechselseitig steuern können“. Aus Sicht der Opposition ist IPv6 schlicht eine „technische Notwendigkeit zur Überwindung des Engpasses bei IPv4-Adressen“. Entwickler von Soft- und Hardware würden davon profitieren, dass der Aufwand für die Implementation von Kommunikation zwischen beliebigen Geräten sinke. Häufig diskutierte Beispiele wie Heimautomation und Heizungssteuerung seien aber auch heute möglich, erfordern jedoch einen etwas höheren Aufwand bei der Implementierung der Kommunikationsprotokolle, heißt es im Alternativtext der Opposition, der ebenfalls als Sondervotum in den Bericht einging.

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