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15.01.2013 Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ — hib 015/2013

Projektgruppe einig: Offene Standards sind Voraussetzung für Interoperabilität

Berlin: (hib/HAU) Ohne freie Software und offene Standards wäre das Internet von heute nicht denkbar. In dieser Einschätzung herrschte unter den Mitgliedern der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ Einigkeit. Bei der Verabschiedung des Zwischenberichts der Projektgruppe „Interoperabilität, Standards, Freie Software“ nannte der von der SPD-Fraktion in die Enquete-Kommission berufene Sachverständige Alvar Freude offene Standards das „Lebenselixier des Internets“. Sie seien die Voraussetzung für Interoperabilität. Nur so sei Partizipation und Kommunikation möglich, machte Freude deutlich.

Jimmy Schulz, Vorsitzender der Projektgruppe, lobte während der Sitzung die konzentrierte und auf Konsens ausgerichtete Arbeit der Gruppenmitglieder. Für zwei Schwerpunktthemen habe sich die Gruppe besonders interessiert, so Schulz. So habe man sich im Kapitel Interoperabilität und Standards vor allem dem Thema De-facto-Standards durch die private Wirtschaft bzw. durch die öffentlichen, von Gremien geschaffenen Standards gewidmet. Im zweiten Hauptkapitel zur Freien Software habe der Schwerpunkt auf dem Vergaberecht beziehungsweise der Vergabepraxis gelegen. Dabei habe man die Problematiken bei öffentlichen Ausschreibungen für die Softwareerstellung besprochen, sagte Schulz.

Auf die „Hürden im Vergaberecht“ ging auch der von den Grünen in die Kommission berufene Experte Markus Beckedahl ein. Seiner Ansicht nach sollten Behörden „explizit freie Software ausschreiben“, um von deren Weiterentwicklung innerhalb der Community zu profitieren und die Software individuell anpassen zu können. Er sei froh, dass man sich innerhalb der Projektgruppe auf die Empfehlung habe einigen können, dass jeder Mensch mit seinem gekauften Computer „machen kann, was er will, ohne dass dies durch einzelne Anbieter verhindert werden kann“.

In den letzten Wochen seien viele konsensual gefundene Formulierungen durch „Änderungsvorschläge der SPD“ aufgebrochen worden, sagte Herbert Behrens (Die Linke). Auch wenn seine Fraktion mit der Mehrzahl der Vorschläge einverstanden sei, sei dadurch manchmal ein Dissens geschaffen worden, „wo es nicht hätte sein müssen“, befand Behrens.

Bei den Handlungsempfehlungen stimmten die Abgeordneten schließlich den von der Projektgruppe vorgelegten 14 Punkten zu. Dazu zählt unter anderem die Empfehlung an Bund und Länder, neue Software möglichst plattformunabhängig zu erstellen. Bei der Software zur Interaktion mit den Bürgern sollte nach Ansicht der Projektgruppe eine Plattformneutralität gewahrt bleiben, um eine möglichst hohe Teilhabemöglichkeit zu gewährleisten. Einig sind sich die Mitglieder der Projektgruppe, dass in der öffentlichen Verwaltung durch einen konsequenten Einsatz offener Standards die Unabhängigkeit gegenüber einzelnen Systemen erhalten werden kann. Es sollten daher offene Standards definiert und entsprechende Empfehlungen für den Einsatz ausgesprochen werden. Außerdem setzt sich die Projektgruppe dafür ein, den Zugang zur Softwareentwicklung insbesondere für Kinder und Jugendliche stärker zu öffnen.

Die von der SPD-Fraktion und ihren Sachverständigen sowie den Sachverständigen Markus Beckedahl und padeluun (von der FDP benannt) vorgelegten Ergänzungen, wozu auch die Forderung gehört, beim Einsatz Freier Software durch öffentliche Stellen zu prüfen, inwieweit Teile eingesparter Lizenzkosten in die Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit der verwendeten Software investiert werden können, fanden keine Mehrheit und gingen als Sondervotum in den Bericht ein.

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