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14.01.2013 Inneres — Antwort — hib 012/2013

Bundesregierung; Einheitliche „Reichsbürgerbewegung“ existiert nicht

Berlin: (hib/STO) Die sogenannte Reichsbürgerbewegung ist Thema der Antwort der Bundesregierung (17/11970) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11758). Danach existiert eine einheitliche „Reichsbürgerbewegung“ nach Einschätzung der Bundesregierung nicht. Vielmehr gebe es „eine Reihe der unterschiedlichsten Personen und Gruppierungen, die unter Berufung auf das Deutsche Reich - mit im Einzelnen unterschiedlichen Begründungen - die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.

Danach treten seit Jahren verschiedene - teilweise rechtsextremistische - und untereinander konkurrierende Splittergruppen und Einzelpersonen „mit absurden Thesen zum ,Deutschen Reich‘“ auf. Einige der Protagonisten behaupteten „mit pseudojuristisch verbrämten Argumenten, sie selbst seien Vertreter des ,Deutschen Reiches‘“.

Der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Verfassung und ihren demokratisch gewählten Repräsentanten sprechen sie dagegen jegliche Legitimation ab, wie es in der Vorlage weiter heißt. In vielen Fällen handelten lediglich Einzelpersonen, die vorgeben, eine oder gar mehrere strukturierte Organisationen zu vertreten, und zudem unter wechselnden Namen und mit mehrfachen beziehungsweise wechselnden Internetpräsenzen auftreten. Angehörige der verschiedenen Kleinstgruppierungen wiesen sich teilweise auch durch Phantasiepapiere wie „Reichsausweise“ aus und vergäben Pseudoämter wie „Reichskanzler“ oder „Reichsminister“.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, treten andere Gruppierungen als Hilfsgemeinschaften für angebliche Justizopfer auf. „Sie erkennen das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland nicht an und suggerieren den Bürgern, dass sie sich nicht der Gerichtsbarkeit unterwerfen müssten und zum Beispiel keine Steuern zahlen müssten“, berichtet die Bundesregierung.

Ganz überwiegend bestehen bei diesen genannten Erscheinungsformen laut Bundesregierung „erhebliche Zweifel, dass ernstzunehmende ziel- und zweckgerichtete politische Verhaltensweisen vorliegen“. Die Aktivitäten dieser Einzelpersonen und Gruppierungen seien vielmehr „primär unter polizei- und ordnungsbehördlichen Gesichtspunkten relevant“.

Zu den Gruppierungen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen, zählen der Vorlage zufolge allerdings auch mehrere rechtsextremistische Organisationen. So hätten auch die im Mai 2008 verbotenen Organisationen „Collegium Humanum - Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V.“ sowie „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ in dieser Weise argumentiert. Aktuell lehnten vor allem die „Europäische Aktion“ sowie die „Neue Ordnung“ die Bundesrepublik Deutschland ab und forderten die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Wie in der Antwort weiter ausgeführt wird, wurden in den vergangenen Monaten seitens einer „Reichsbewegung“ Drohschreiben insbesondere an islamische oder türkische Einrichtungen in Deutschland versandt, in denen die Adressaten zur Ausreise aufgefordert wurden. Bislang sei es den Sicherheitsbehörden nicht gelungen, den oder die Urheber beziehungsweise Versender der Pamphlete zu ermitteln.

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