Im Bundestag notiert: Soldatengesetz
Berlin: (hib/AW) Die Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr sollen in das Soldatengesetz integriert werden. Der entsprechende Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur Änderung des Soldatengesetzes (17/12059) sieht unter anderem vor, dass der freiwillige Wehrdienst von sechs bis maximal 23 Monaten als „besonderes staatsbürgerliches Engagement“ normiert wird. Eine Verwendung von Wehrdienstleistenden in Auslandseinsetzen bedarf einer gesonderten freiwilligen Verpflichtungserklärung. Bei einer Wehrdienstzeit von mehr als elf Monaten ist die Abgabe dieser Verpflichtungserklärung allerdings obligatorisch.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)