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30.01.2013 Ausschuss für Gesundheit — hib 052/2013

Abschließende Beratung des Krebsfrüherkennungs- und Krebsregistergesetzes

Berlin: (hib/TVW) Der Gesundheitsausschuss hat heute darüber beraten, wie die Politik den wachsenden Herausforderungen bei der Bekämpfung von Krebs begegnen kann. Beratungsgegenstand war ein Gesetzentwurf zur Krebsfrüherkennung und zu den klinischen Krebsregistern (17/11267). Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und den flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern mit gesetzlichen Maßnahmen zu fördern. Beraten wurde zudem über eine Reihe von Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf. Im Zentrum stand dabei eine Regelung zu den sogenannten Bonuszahlungen für Krankenhausärzte, die am vergangenen Montag Gegenstand einer öffentlichen Anhörung gewesen war. Darin geht es um Zielvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und Ärzten, die sich auf Art und Menge einzelner medizinischer Leistungen beziehen. Nach dem Willen der Koalition soll die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) beauftragt werden, in ihren Formulierungshilfen für die Vertragsgestaltung mit leitenden Krankenhausärzten gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK) Empfehlungen zu leistungsbezogenen Zielvereinbarungen abzugeben.

Bei den Ausschussberatungen machten die Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU geltend, aus der öffentlichen Anhörung am vergangenen Montag zu den sogenannten Bonusregelungen die richtigen Schlüsse gezogen zu haben. Nunmehr sollen die Empfehlungen, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) ausspricht, klarstellen, „dass Zielvereinbarungen, die auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen abstellen, ausgeschlossen sein sollen“, sagten die Abgeordneten. Man folge damit einem Vorschlag der BÄK, der zudem von dem Sachverständigen Prof. Sodann für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt worden sei. Nach Ansicht der Unionsabgeordneten gilt damit künftig die schärfste Regelung, die überhaupt rechtlich möglich sei.

Aus Sicht der Abgeordneten der Fraktion der SPD gehen die von der Koalition geplanten Regelungen zu den Bonusverträgen - auch in der nunmehr geänderten Fassung - hingegen nicht weit genug. „Wir können nicht erkennen, dass sich mit den Regelungen das Problem lösen lässt“, meinten die Abgeordneten. Denn es sei kaum zu erwarten, dass die DKG wirklich konstruktive Vorschläge zu den Zielvereinbarungen machen werde. Zudem kritisierten die SPD-Abgeordneten, dass die Regelung auf die leitenden Ärzte beschränkt werden solle. Krankenhäuser schlössen auch mit Oberärzten und Assistenzärzten Zielvereinbarungen ab. In seiner Gesamtheit ist das Gesetzesvorhaben nach Auffassung der SPD hingegen grundsätzlich zu begrüßen. Dies gelte insbesondere für die vorgesehene Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für einen flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern. Die Regelungen „tragen zur Verbesserung der Qualität der Krebsbehandlung bei“, bestätigten die Abgeordneten.

Auch die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürworten die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzentwurfs. Vor allem das Vorhaben, ein flächendeckendes Krebsregister einzuführen, sei zu begrüßen. Bei der Früherkennung konzentriert sich der Entwurf nach Ansicht der Grünen jedoch zu stark auf die Sekundärprävention. Er trage zu wenig der Tatsache Rechnung, dass der Nutzen mancher Früherkennungsmaßnahmen für die Patienten zweifelhaft sei. „Die Patientinnen und Patienten sollten erst einmal zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden, bevor man sie zur Teilnahme an der Früherkennung auffordert“, sagten die Grünen. Für wenig überzeugend halten die Abgeordneten auch die von der Koalition vorgeschlagenen Formulierungen zu den Bonuszahlungen. Es verheiße nicht Gutes, dass die DKG sich in der Anhörung am Montag eher ablehnend zu Einschränkungen bei den Zielvereinbarungen geäußert habe.

Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke bewerteten lediglich die geplanten Neuregelungen zu den Krebsregistern positiv. Damit werde es gelingen, einen bundesweit einheitlichen Datensatz über die Behandlung von Krebsfällen zu erhalten. Dagegen beurteilt die Linke die Maßnahmen zur Krebsfrüherkennung eher skeptisch. Es sei ein Fehler, „dass die Früherkennungsprogramme nicht mit den Krebsregistern verkoppelt werden“, meinten die Abgeordneten. Vor Bonuszahlungen für Chefärzte hätten Ärzteverbände und Gewerkschaften schon seit langem gewarnt. Auch aus Sicht der Linken sei es mehr als fraglich, ob die Vertragsfreiheit von Krankenhäusern und Ärzten höher zu bewerten sei als der Schutz der Patienten. „Aus unserer Sicht gehören die Bonusverträge einfach per Gesetz abgeschafft“, äußerten die Linken.

Die Abgeordneten der Fraktion der FDP räumten ein, dass mit der ursprünglichen Version des Änderungsantrages das Ziel der Koalition, Bonusverträge von Krankenhausärzten künftig zu verhindern, möglicherweise nicht erreicht worden wäre. Daher habe man sich für eine neue Formulierung entschieden. Diese sei auch umfassend genug. „Die Formulierungen in dem Änderungsantrag beziehen sich auf alle Zielvereinbarungen, nicht nur auf die für Chefärzte“, erklärten die FDP-Abgeordneten. In seiner Gesamtheit werde mit dem vorliegenden Gesetz ein großer Schritt vollzogen. Dies gelte insbesondere auch für das Thema Transparenz. Die Qualitätsberichte würden mit Sicherheit - und nicht zuletzt mit Hilfe der Medien - dazu beitragen, öffentlichen Druck auf die Krankenhäuser auszuüben. Künftig werde es ihnen schwer fallen, eine Strategie der unbedingten Mengenausweitung zu verfolgen.

Der Gesetzwurf, der im Ausschuss abschließend beraten wurde, fand eine Mehrheit aus CDU/CSU und FDP, hingegen enthielten sich SPD, Linke und Grüne der Stimme. Der Änderungsantrag zu den Bonusregelungen wurde ebenfalls mit der Koalitionsmehrheit, aber gegen die Stimmen von SPD und Linken bei Stimmenthaltung der Grünen angenommen.

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