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04.01.2013 Gesundheit — Antwort — hib 002/2013

Bundesregierung hält Vorstandsgehälter von Kassenvorständen für noch vertretbar

Berlin: (hib/TVW) Die drei Vorstandsvorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erhalten nach dem am 8. November 2012 neu gefassten Vorstandsdienstvertrag ein jährliches Festgehalt von 250.635 Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11858) auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11652) mit. Mit den neu gefassten Vorstandsverträgen sei zudem festgelegt worden, dass Übergangsgelder jeweils nur noch für den Zeitraum von zwölf Monaten gezahlt werden. „Dies entspricht dem Betrag des Festgehaltes für ein Jahr“, schreibt die Bundesregierung. Der Differenzbetrag zu einem 30-monatigen Bezug von Übergangsgeld werde für den Aufbau einer Altersversorgung eingesetzt.

Aus Sicht der Bundesregierung dient die Zahlung einer Übergangsentschädigung dazu, dem gewählten Vorstandsmitglied nach dem Ausscheiden aus dem Amt den Übergang in eine ausschließlich vertrags(zahn)ärztliche Tätigkeit zu erleichtern. Die Zahlung von Übergangsentschädigungen für zwölf Monate sei angesichts dieser Zwecksetzung noch vertretbar. Ferner entspreche die Gewährung einer Altersversorgung in der genannten Größenordnung der Altersversorgung, die andere Körperschaften gewährten, führt die Bundesregierung weiter aus. Sie hätte daher mit aufsichtsrechtlichen Mitteln nicht untersagt werden können. Hingegen wäre die Gewährung einer Übergangsentschädigung für die Dauer von 30 Monaten aus Sicht der Bundesregierung mit der Zwecksetzung dieser Entschädigung nicht zu vereinbaren gewesen.

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