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16.01.2013 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit — hib 020/2013

Bundesregierung: Grundsatz der Inlands-Entsorgung von Atommüll bleibt unverändert

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hält am Grundsatz der Inlands-Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle fest. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Katherina Reiche (CDU), während der Sitzung des Umweltausschusses am Mittwochvormittag deutlich. Reiche verwies auf die Pflicht zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Entsorgung atomarer Abfälle bis August 2013. Die dazu geplante 14. Novelle des Atomgesetzes koordiniere die europäische Vorlage mit dem politischen Willen, nicht zu exportieren, sagte sie.

Aus Sicht der Oppositionsfraktionen ist dies jedoch nicht ausreichend. Sie glaube den Versicherungen der Bundesregierung und wisse, dass die EU-Richtlinie „nicht für Länder wie Deutschland gedacht ist, die eigene Entsorgungsmöglichkeiten haben“, sagte die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dennoch stelle sich die Frage, warum nicht im Gesetzentwurf festgeschrieben werde, dass der Export verboten ist. Auch aus Sicht der Linksfraktion ist ein explizites Verbot möglich. „Warum greift das Gesetz das nicht auf?“, erkundigte sich die Fraktionsvertreterin. Zugleich warf sie die Frage auf, ob künftig beim Schacht Konrad in Salzgitter „Kapazitäten für Drittländer“ zur Verfügung gestellt werden könnten. Von der SPD-Fraktion kam der Vorwurf, die Regierung wolle sich mit dem Gesetz „die Tür für eventuelle Exporte offenhalten“. Das sei „hochproblematisch“ angesichts der derzeitigen Diskussion um ein Endlagersuchgesetz. Gebraucht werde ein eindeutiges Signal in der Gesetzgebung. „Pressemitteilungen des Ministers allein reichen nicht aus“, sagte die SPD-Abgeordnete.

Die Vertreterin der Unionsfraktion machte deutlich, dass nicht nur alle Fraktionen des Bundestages sondern auch die Bundesregierung ganz klar den politischen Willen formuliert hätten, Atommüll nicht zu exportieren. Beweise für die Ernsthaftigkeit der Bekundungen seien nicht zuletzt die umfangreichen Rücknahmen von ins Ausland verbrachtem deutschen Atommüll. Sie habe kein Verständnis dafür, dass jetzt „Ängste geschürt werden“, sagte die Vertreterin der FDP-Fraktion. Es sei vielmehr so, dass durch die Novellierung eine stärkere Kontrolle der Betreiber von Atomanlagen möglich sei, was positiv bewertet werden müsse.

Staatssekretärin Reiche bestätigte die Annahme, dass die Richtlinie „nicht primär Deutschland im Blick hat“. Dennoch bestehe die Pflicht zur Umsetzung. Auch der ehemalige Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) habe EU-Vorlagen zum Umgang mit Atomabfällen rechtskonform umsetzen müssen, „die nicht Deutschland sondern andere Mitgliedsstaaten im Blick hatten“. Reiche wiederholte die Feststellung, dass sich auch durch die „wörtliche Umsetzung“ an der Maßgabe des Nicht-Exportes nichts ändern werde. Die Auffassung, dass die Richtlinie ein explizites Verbot von Exporten möglich mache, teilte die Umwelt-Staatssekretärin nicht. Was die geäußerten Befürchtungen zum Thema Schacht Konrad angeht, so verwies Reiche auf das Planfeststellungsverfahren, wo ausdrücklich festgeschrieben sei, dass die Lagerung auf inländische Abfälle beschränkt ist. Den Vorwurf der SPD-Fraktion wies die CDU-Politikerin zurück. „Das vorliegende Gesetz gibt keinen Anlass zu vermuten, man wolle Türen offenhalten.“ Der Minister habe mit den Pressemitteilungen lediglich auf im Raum stehende Vermuten reagiert.

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