Im Bundestag notiert: Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Berlin: (hib/VER) Auch Blogs können durch das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger geschützt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11792) auf eine Kleine Anfrage (17/11607) der Fraktion Die Linke. „Auch Blogs können Presseerzeugnisse im Sinne des Regierungsentwurfs sein“, führt die Regierung aus, „wenn es sich um redaktionell-technische Festlegungen journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung handelt, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen sind und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dienen“.
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