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04.02.2013 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 065/2013

Bundesrat legt Steuervereinfachungspaket mit höheren Freibeträgen vor

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat ein Bündel von Vorschlägen zur Steuervereinfachung vorgelegt. So ist in dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (17/12197) eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages um 130 auf 1.130 Euro vorgesehen. Nach Ansicht des Bundesrates werden damit eine Million Arbeitnehmer vom Einzelnachweis ihrer Werbungskosten entlastet.

Auch die steuerlichen Freibeträge für Behinderte sollen erhöht werden. Bei einem Grad der Behinderung zwischen 30 und 60 Prozent soll es einen Zuschlag von 30 Prozent geben. So würde der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 30 Prozent von 310 auf 400 Euro steigen, bei 50 Prozent von 570 auf 740 Euro. Höhere Steigerungsraten zwischen 40 und 50 Prozent sind in der höheren Stufen vorgesehen. So soll der Pauschbetrag bei einem Grad der Behinderung von 70 Prozent von derzeit 890 auf 1.250 Euro steigen, bei 80 Prozent von 1.060 auf 1.590 Euro.

Der Steuervereinfachung soll die Einführung eines Arbeitszimmer-Pauschbetrages in Höhe von 100 Euro monatlich dienen. Damit würden Belegsammlungen und Berechnungen der Arbeitszimmer-Kosten entfallen. Rechnungen von Handwerkern sollen erst dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie einen Sockelbetrag von 300 Euro pro Jahr übersteigen.

Auch Einschränkungen sind vorgesehen. So soll die Steuerfreiheit von Leistungen des Arbeitgebers für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder der Arbeitnehmer begrenzt werden. Die Begrenzung soll sich an der Höhe der Begrenzung der Kinderbetreuungskosten (zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 Euro) orientieren. Bestimmte Sachkosten, die bisher bis zu 44 Euro im Monat steuerfrei bezogen werden können, soll es nach Vorstellungen der Länder nur noch bis zu einem Wert von 20 Euro steuerfrei geben. Hier gebe es sachwidrige Nutzungen durch Ausgabe von Geschenkgutscheinen.

Eine gravierende Veränderung schlagen die Bundesländer auch bei den Heimpflegekosten vor. Bisher wurde von den Gesamtkosten für Heimpflege eine pauschale Haushaltsersparnis von 8.004 Euro jährlich abgezogen. Mittlerweile würden die Heimbetreiber die Kosten für Unterkunft und Verpflegung getrennt ausweisen. Somit könnten die Unterkunfts- und Verpflegungskosten direkt den steuerlich nicht relevanten Ausgaben zugewiesen werden.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, die meisten Vorschläge des Bundesrates seien „kritisch zu sehen“. So führe die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages mit 630 Millionen Euro zu Steuerausfällen, „die in keinem Verhältnis zu der angestrebten Vereinfachungswirkung stünden“. Die Steuermindereinnahmen durch die Erhöhung des Behinderten-Pauschbetrages beziffert die Regierung auf 220 Millionen Euro. Es könnten zudem im Vergleich zum geltenden Recht Schlechterstellungen durch eine von den Ländern vorgeschlagene Ausweitung der Abgeltungswirkung entstehen, warnt die Bundesregierung. Auch die Sockelbetragsregelung bei Handwerkerrechnungen wird abgelehnt.

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