Bundesregierung legt „Lex Asse“ zur schnelleren Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II vor
Berlin: (hib/AS) Bei der Stilllegung der Schachtanlage Asse II sollen als Vorzugsoption alle radioaktiven Abfälle zurückgeholt und die dafür notwendigen Arbeiten beschleunigt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12298) vor. Der Text des Gesetzentwurfs und der Begründung entspricht dem Text der Bundestagsdrucksache17/11822, der von den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen im Dezember 2012 fraktionsübergreifend eingebracht worden war. Mit der darin enthaltenen Neufassung des §57b des Atomgesetzes werden die verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen erleichtert und andere Regelungen für eine schnellere Stilllegung der Schachtanlage getroffen. So wird unter anderem neu geregelt, dass für die Rückholung kein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Außerdem erhält das Gesetz die Möglichkeit, von Vorschriften der Strahlenschutzverordnung abzuweichen, wenn der erforderliche Strahlenschutz weiter gewährleistet wird. Auch beim Vergaberecht soll es in Zukunft möglich sein, Aufträge für die Asse II in einem beschleunigten Verfahren zu vergeben.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Stellungnahme vom 1. Februar 2013 darauf hingewiesen, dass die Beschleunigung der Verfahren nicht zu einem Absinken der Schutzstandards für die Beschäftigten und die Bevölkerung führen dürfe. Daher fordert der Bundesrat die Regierung auf, §57b Absatz 5 Satz 2 zu streichen. Die Bundesregierung lehnt dies in ihrer Gegenäußerung ab. Sie erklärt, dass der Gesetzesentwurf der besonderen Situation der Schachtanlage Asse II Rechnung trage, da diese „von einem schlechten bergtechnischen Zustand geprägt sei“. Die Maßnahmen zur Sicherung der Grube und der Rückholung müssten daher sehr schnell getroffen und die dafür notwendigen Verwaltungsverfahren flexibel geregelt werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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