Im Bundestag notiert: Fremdabhebungen an Geldautomaten
Berlin: (hib/VER) Die Gebühren für Fremdabhebungen an Geldautomaten von Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind bisher kaum gesunken. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/12250) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/12120) hervor. Laut Bundeskartellamt beträgt die Gebühr bei Sparkassen durchschnittlich 4,26 Euro, bei Genossenschaftsbanken 3,90 Euro pro Abhebung, schreibt die Regierung. Die privaten Banken dagegen hatten sich 2010 auf eine Gebührenobergrenze von 1,95 Euro verständigt.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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