Im Bundestag notiert: Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Berlin: (hib/AS) Der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmesektor lag im Jahr 2011 bei etwa elf Prozent. Diese Zahl geht aus dem Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (17/11957) vorgelegt hat. Das EEWärmeG, das 2009 in Kraft trat, sieht vor, dass Anlagen zur Nutzung erneuerbare Energien und zur Energieeffizienz beim Gebäudeneubau installiert und durch ein Marktanreizprogramm finanziell gefördert werden müssen.
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