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05.03.2013 Finanzen — Antwort — hib 119/2013

Nettoverzinsung in der privaten Krankenversicherung gesunken

Berlin: (hib/HLE) Die von den privaten Krankenversicherungsunternehmen erreichte Nettoverzinsung ihrer Anlagen hat sich seit 2007 erheblich verschlechtert. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (17/12233) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11501) hervorgeht, erzielten 2011 nur noch acht von 48 Unternehmen eine Nettoverzinsung über vier Prozent. 2007 waren es noch 38 von 51 Unternehmen gewesen. Dagegen stieg die Zahl der Unternehmen, die weniger als 3,5 Prozent Zinsen erzielten, von drei auf 13 an. Im Branchendurchschnitt sank die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen nach Angaben der Regierung in diesem Zeitraum von 4,8 auf 4,1 Prozent.

Wie die Regierung weiter erläutert, unterscheiden sich die Auswirkungen und die Bedeutung des Rechnungszinses in der Krankenversicherung wesentlich von der Lebensversicherung. In der Krankenversicherung könne der Rechnungszins auch für bestehende Verträge an die aktuellen Wert angepasst werden, dagegen gelte er in der Lebensversicherung für die gesamte Laufzeit des Vertrages.

Eine niedriger angesetzte Verzinsung bedeute in der Krankenversicherung grundsätzlich, dass in der Kalkulation höhere Sparbeiträge eingerechnet werden müssten, um die Altersrückstellungen aufbauen zu können, schreibt die Regierung. Während Kunden mit längerer Vertragslaufzeit bereits Altersrückstellungen aufgebaut hätten, müssten Neukunden bei niedrigerer Verzinsung höhere Beiträge zahlen, um im selben Zeitraum eine entsprechende Altersversorgung aufzubauen.

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