Nach 2020 werden Niedrigstenergiegebäude Pflicht
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (17/12619) vorgelegt und will damit neben der Umsetzung von europäischem Recht auch die Grundpflicht zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden gesetzlich verankern. Das Gesetz verpflichtet Bauherren, alle Neubauten nach dem 31.12. 2020 als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Für Neubauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Behörden stehen, soll diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher wirksam werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)