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13.03.2013 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — hib 137/2013

Kirchen fordern restriktivere Rüstungsexportpolitik

Berlin: (hib/AHE) Die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland üben Kritik an der Praxis der deutschen Rüstungsexportpolitik - insbesondere in Hinblick auf Entwicklungsländer und solche Staaten, denen Menschenrechtsverstöße vorgeworfen werden. Das wurde am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung deutlich, der sich mit dem Rüstungsexportbericht der Bundesregierung (17/11785) für das Jahr 2011 und dem Rüstungsexportbericht der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) für den selben Zeitraum befasste.

Dem GKKE-Rüstungsexportbericht zufolge sind im Jahr 2011 21,2 Prozent aller Einzelausfuhrgenehmigungen für Staaten erteilt worden, die laut OECD als Entwicklungsempfänger eingestuft werden. 64 Länder, deren Menschenrechtssituation das Bonn International Center for Conversion (BICC) als „sehr bedenklich“ bewertet, hätten 2011 Rüstungsgüter aus Deutschland erhalten. Der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung hingegen beziffert die Einzelausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer mit 9,3 Prozent aller Einzelausfuhrgenehmigungen im Jahre 2011. Die Differenz erkläre sich vor allem dadurch, dass die Bundesregierung hier weder Exporte an den Nato-Partner Türkei noch den Export von Minenräumgeräten in Konfliktgebiete einrechne, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gudrun Kopp (FDP).

Bernhard Felmberg, evangelischer Vorsitzender der GKKE, machte deutlich, dass Waffenexporte in vielen Fällen Gewalt eskalieren lasse, statt für Stabilität zu sorgen. Gewalt sei ein massives Entwicklungshemmnis. Es zeige sich, dass Staaten mit hohem Militärhaushalt dazu neigen, Gesundheit und Bildung zu vernachlässigen. Felmberg unterstrich zudem, dass die GKKE „großen Handlungsbedarf“ für mehr Transparenz und parlamentarische Kontrolle bei Rüstungsexporten sehe. Er plädierte dafür, dass die Begründungspflicht für Rüstungsexporte in Entwicklungsländer bei den Befürwortern solcher Exporte liegen solle.

Karl Jüsten, katholischer Vorsitzender der GKKE, sprach vom „Eindruck einer Genehmigungspraxis, die sich nicht an die eigenen restriktiven Maßstäbe“ halte und die Einhaltung von Menschenrechten in den Empfängerländern oftmals anderen Interessen unterordne. Es sei etwa ein „gefährlicher Trugschluss“ zu glauben, dass Rüstungsexporte zur Stabilisierung in Konfliktregionen beitragen könnte: Eine Außenpolitik, die mit der Aufrüstung von Staaten „Stabilitätsanker“ schaffen wolle, greife zu kurz, sagte Jüsten. Mögliche Pläne der Bundesregierung, Panzerlieferungen an Saudi-Arabien eine Genehmigung zu erteilen, nannte Jüsten in diesem Zusammenhang einen „entwicklungs- und rüstungspolitischen Sündenfall“.

In einer kontroversen Diskussion kritisierten Vertreter der Oppositionsfraktionen die aus ihrer Sicht mangelnde Information des Parlaments und forderten eine wesentlich rigidere Genehmigungspraxis. Vertreter der Koalitionsfraktionen verwiesen hingegen darauf, dass sich aus den Zahlen der Rüstungsexportberichte keine massive Ausweitung der Exporte ableiten lasse.

Staatssekretärin Kopp warb für eine differenzierte Betrachtung. Natürlich hätten Staaten und eben auch Entwicklungsländer das Recht, eine Polizei oder eine Armee auszurüsten. Kopp stellte klar, dass die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern Anwendung finden würden: Anfragen zu Rüstungsexporten in Drittstaaten unterlägen einer „sorgfältigsten Prüfung“.

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