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20.03.2013 Ausschuss für Gesundheit — hib 165/2013

Linke scheitert mit Forderung nach Abschaffung aller Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Berlin: (hib/TVW) Nach der Abschaffung der Praxisgebühr im November vergangenen Jahres stand heute erneut das Thema Zuzahlungen auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses. Die Fraktion Die Linke dringt auf eine Abschaffung sämtlicher Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. In einem entsprechenden Antrag (17/9067) vertritt die Fraktion die Auffassung, dass Zuzahlungen „zutiefst unsozial“ seien. Sie würden ausschließlich von Patienten entrichtet und träfen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart.

Bei den Beratungen erinnerten die Abgeordneten der Linken zunächst daran, dass sie mehrere Kleine Anfragen zu dem Thema an die Bundesregierung gerichtet hätten. Sie hätten wissen wollen, weshalb die Bundesregierung an den Zuzahlungen im Gesundheitswesen festhalte. Eine überzeugende Antwort sei die Bundesregierung jedoch schuldig geblieben. Für die Linken bleiben Zuzahlungen daher weiterhin widersinnig. Einerseits sei das Gesamtaufkommen aus allen Zuzahlungen gering, andererseits belasteten die Zuzahlungen vor allem diejenigen, die es sich am wenigsten leisten könnten. „Es wäre daher ein Zeichen der Solidarität der Gesunden mit den Kranken, wenn man alle Zuzahlungen abschaffen würde“, folgern die Linken.

Die Abgeordneten der CDU/CSU äußerten hingegen die Ansicht, dass Zuzahlungen den wirtschaftlichen Umgang mit Gesundheitsleistungen förderten. Wer ein teures Medikament verschrieben bekomme, der erkundige sich sicher danach, ob es davon nicht auch ein Nachahmerpräparat mit gleichem Wirkstoff (Generikum) gebe. Ebenso sei es den Patienten zuzumuten, bei einem Krankenhausaufenthalt täglich zehn Euro selbst zahlen zu müssen. „Wenn man zu Hause ist, muss man auch täglich Geld für Mahlzeiten aufwenden“, argumentierten die Abgeordneten. Angesichts der Belastungsgrenze von einem Prozent seien auch Zuzahlungen für chronisch Kranke vertretbar. „Nicht alle chronisch Kranken sind sozial schwach,“ meinten die Abgeordneten mit Blick auf das fiktive Beispiel eines Millionärs, der an Diabetes leidet.

Die Abgeordneten der SPD teilten grundsätzlich die Einschätzung der Linken, dass „Zuzahlungen vor allem die sozial Schwachen treffen.“ Den von der Union als Beispiel zitierten Millionär, der Diabetiker sei, gebe es vielleicht. „Er wäre dann aber sicher nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung“, wandten die Abgeordneten ein. Was die Steuerungswirkung der Zuzahlungen angehe, müsse man ganz genau hinschauen. Die Beurteilung der einzelnen Zuzahlung sollte davon abhängen, in welchen Fällen welche Art von Wirkung eintrete. Außerdem müsse die Abschaffung von Zuzahlungen nachhaltig gegenfinanziert sein. Aus Sicht der SPD-Abgeordneten bedarf es einer Antwort auf die Frage, „wie verteile ich um, und wie schaffe ich einen einheitlichen Versicherungsmarkt.“

Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen stimmten mit der Linken in dem Ziel überein, nach der Praxisgebühr nun auch weitere Zuzahlungen abzuschaffen. Patienten würden durch Zuzahlungen davon abgehalten, notwendige medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Ergebnis sei Unterversorgung. „Vor allem soziale Schwache lassen sich von der Inanspruchnahme abschrecken“, meinten die Abgeordneten. Die Linke habe sich in ihrem Antrag jedoch keinerlei Gedanken über die Gegenfinanzierung gemacht. Der Hinweis, dass dies alles im Rahmen einer Bürgerversicherung geregelt werden solle, reiche nicht aus.

Die Abgeordneten der FDP gaben vor allem ihrer Verwunderung Ausdruck, dass über einen Antrag, der nicht einmal eine Seite lang sei, so ausgiebig diskutiert werde. Dafür biete er eigentlich nicht genügend Substanz. Im Übrigen wiederholten die Linken „nur die allseits bekannten ideologischen Vorbehalte gegen Zuzahlungen“, meinten die FDP-Abgeordneten.

Der Antrag der Linken wurde mit den Stimmen von Union, FDP und SPD gegen die Stimmen der Linken abgelehnt. Die Grünen enthielten sich der Stimme.

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