Im Bundestag notiert: Einrichtung der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat zu keinem Zeitpunkt den Standpunkt vertreten, dass für die Einrichtung der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ein Rechtsbereinigungsgesetz erforderlich ist. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (17/12836(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (17/12624(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Einrichtung der GDWS, die Umwandlung der bestehenden Wasser- und Schifffahrtsdirektion in deren Außenstellen erfolge durch Organisationserlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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