Im Bundestag notiert: Einrichtung der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat zu keinem Zeitpunkt den Standpunkt vertreten, dass für die Einrichtung der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ein Rechtsbereinigungsgesetz erforderlich ist. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (17/12836) auf eine Kleine Anfrage (17/12624) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Einrichtung der GDWS, die Umwandlung der bestehenden Wasser- und Schifffahrtsdirektion in deren Außenstellen erfolge durch Organisationserlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)