Im Bundestag notiert: Anhebung der Höchstwerte
Berlin: (hib/MIK) Die Anhebung der Höchstwerte des spezifischen, auf die Wärme übertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts für Wohngebäude soll in zwei Stufen erfolgen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12705) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12491). Sie betrage im Durchschnitt jeweils rund zehn Prozent, heißt es weiter.
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