Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts vorgelegt
Inneres/Gesetzentwurf - 02.04.2013 (hib 182/2013)
Berlin: (hib/STO) Das Waffenrecht soll nach dem Willen des Bundesrates verschärft werden. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit der sogenannten Zwickauer Terrorzelle sei deutlich geworden, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein „erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstellt“, heißt es in einem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates (17/12854). Um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und eindämmen zu können, soll daher laut Vorlage das Verfahren der „waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung“ um eine Verpflichtung der Waffenbehörden „zur Einholung von Informationen bei den Verfassungsschutzbehörden ergänzt werden“.
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, sie halte „nach wie vor eine Erörterung des Themas auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder für erforderlich“.
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