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23.04.2013 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung — hib 222/2013

Öffentliche Anhörung zum Nationalen Radverkehrsplan 2020

Berlin: (hib/MIK) Der „Nationale Radverkehrsplan 2020“ der Bundesregierung ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Mittwoch, den 24. April.

Grundlage der Anhörung ist ein Bericht der Bundesregierung (17/10681). Danach nimmt die Zahl der Radfahrer vor allem in städtischen Räumen zu. Für die Fahrradnutzung im Jahr 2020 prognostiziert die Regierung im ländlichen Raum eine Steigerung von derzeit acht auf 13 Prozent, in städtischen Kommunen von elf auf 16 Prozent.

Weiter geht es um einen Antrag (17/11000) der SPD-Fraktion. Darin fordern die Abgeordneten, den Nationalen Radverkehrsplan 2020 zu überarbeiten. Er sollte die unterschiedlichen Entwicklungsstufen des Radverkehrs in den Regionen gerecht werden und differenzierte Förderansätze beinhalten. Die SPD empfiehlt, für den Bau von Radwegen an Bundesfernstraßen 100 Millionen Euro in der mittelfristigen Finanzplanung festzuschreiben.

Dies fordert auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/11357), die den Radverkehrsplan zum „ambitionierten Aktionsplan der Radverkehrsförderung“ weiterentwickeln wollen.

Als Sachverständige hat der Ausschuss eingeladen: Tilman Bracher, Deutsches Institut für Urabanistik, Timm Fuchs (Deutscher Städtetag), Tilmann Heuser vom BUND, Christian Kellner, Deutscher Verkehrssicherheitsrat, Siegfried Neuberger vom Zweirad-Industrie-Verband, Wasilis von Rauch (Verkehrsclub Deutschland) und Burkhard Stork, Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club.

Die Anhörung beginnt um 12.00 Uhr in Berlin, Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, Sitzungssaal 3.101 (Anhörungssaal) im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und soll gegen 14.00 Uhr beendet sein.

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32426, Fax: 030/227-30017, E-Mail: verkehrsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

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