Grünes Licht für neues Gesetz zur Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Europaangelegenheiten
Berlin: (hib/AS) Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung in Europaangelegenheiten wird neu geregelt. Mit den Stimmen aller Fraktionen nahm der Europaausschuss nach einer öffentlichen Beratung am Mittwochnachmittag einen entsprechenden Gesetzesentwurf (17/12816), das sogenannte EUZBBG an, mit dem die Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte zwischen Parlament und Regierung neu geregelt werden. Die Änderung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 19. Juni 2012 (2BvE4/11) nach einer Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Konkretisierung der Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte gefordert hatte.
In der vorherigen Aussprache lobte Michael Stübgen (CDU/CSU) den interfraktionellen Gesetzesentwurf: „Dass wir zu einem Konsens gekommen sind, halte ich für einen großen Wert“, sagte er. Mit der Neufassung würden Gründungsmängel der vorherigen Vereinbarung behoben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei aufgenommen worden und es existiere jetzt eine klare Gesetzesstruktur. Außerdem gebe es Konkretisierungen bei der Übersendung von Dokumenten und für den Fall von Vertragsverletzungsverfahren.
Michael Roth (SPD) erinnerte daran, dass „das, wofür wir uns alle loben, einmal äußerst umstritten war.“ Er hob hervor, dass man die Verwaltung des Bundestages so umgestaltet habe, dass es für die Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte des Parlaments jetzt dort ein „europataugliches Instrumentarium“ gebe. Dies sei eine Dienstleistung, die allen zugute käme. „Das EUZBBG ist gut, es muss aber auch konkret umgesetzt werden“, mahnte er. Nach Meinung von Gabriele Molitor (FDP) werde mit dem Gesetz „das Selbstbewusstsein der Parlamentarier erheblich gestärkt“. Es sei das Anliegen aller Fraktionen, dass sie ihre Rechte nutzten. Sie plädierte daher dafür, auf die Einhaltung des Gesetzes zu pochen, da einmal gesetzte Standards zur Gewohnheit würden.
Die Links-Fraktion stellte die Frage, warum man nicht schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts so selbstbewusst gewesen sei. Alexander Ulrich kritisierte für seine Fraktion, dass das Parlament die Verbesserung des Status quo nicht von sich aus getan hätte. Das Verfassungsgerichtsurteil war „keine Sternstunde des Parlaments“, sagte er. Man werde weiterhin Debatten haben, ob die Bundesregierung in ausreichendem Maße ihrer Informationspflicht nachkomme. Es stelle sich weiter die Frage, ob man bei zentralen europapolitischen Fragen nicht die Bevölkerung befragen solle.
Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete es als „Errungenschaft“, dass es jetzt eine gesetzliche Regelung gebe. Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe es von Seiten der Regierung nur eine „kleckerweise Information“ gegeben. Er betonte jedoch: „Wir wollen Punkt für Punkt informiert werden.“ Gleichzeitig macht er nochmals deutlich, dass alle Mitglieder des EU-Ausschusses in dieser Frage eine ähnliche Auffassung hätten, es ohne das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz aber nicht so gegeben hätte.
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