Im Bundestag notiert: Missbrauch des Abmahnwesens
Berlin: (hib/VER) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Missbrauch des Abmahnwesens eindämmen. Zu diesem Zweck hat sie einen Gesetzentwurf (17/12620) in den Bundestag eingebracht. Die Einführung und Ausweitung des Onlinehandels habe zu „einer Entwicklung im Bereich der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung geführt, die der im Bereich des Urheberrechts nahe kommt“, heißt es in darin. Um aber Abmahnungen wieder „zu einer akzeptierten Methode der außergerichtlichen Schlichtung werden zu lassen, müssen die finanziellen Anreize für Geschäftsmodelle, die durch sinnwidrige Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten massenhaft Abmahnungen versenden, reduziert werden“. Deshalb fordert die Grünen-Fraktion, Änderungen des Urheberrechtsgesetzes, des Gerichtskostengesetzes sowie des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Unterlassungsklagengesetzes vorzunehmen.
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