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24.04.2013 Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend — hib 227/2013

120 Millionen Euro mehr für contergangeschädigte Menschen

Berlin: (hib/AW) Der Bund wird die Zahlungen und Renten an contergangeschädigte Menschen um voraussichtlich 120 Millionen Euro jährlich erhöhen. Dies sieht der von CDU/CSU, SPD und FDP vorlegte Gesetzentwurf zur Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes (17/12678) vor, den der Familienausschuss am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen in geänderter Fassung verabschiedete. Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend über die Gesetzesvorlage beraten und abstimmen.

Der Gesetzentwurf beruft sich auf die Ergebnisse des Forschungsprojekts zur Lebenssituation von Contergangeschädigten, das das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg im Auftrag des Deutschen Bundestages durchgeführt hat. Die Studie habe gezeigt, dass sich der Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten der betroffenen Menschen in den letzten Jahren stark beschleunigt habe. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um die eine angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der älter werdenden Betroffenen zu sichern. Derzeit haben 2.700 Menschen Anspruch auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass die monatlichen Conterganrenten rückwirkend ab dem 1. Januar dieses Jahres von derzeit maximal 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro erhöht werden. Für die Anhebung dieser Renten soll der Bund rund 90 Millionen Euro jährlich aufbringen. Zudem sollen weitere 30 Millionen Euro jährlich für die Deckung spezifischer Bedarfe der Betroffenen breitgestellt werden.

Durch die Novellierung des Gesetzes soll zudem geregelt werden, dass alle Leistungen ausländischer Staaten an contergangeschädigte Menschen künftig auf die Leistungen der Conterganstiftung - mit Ausnahme der jährlichen Sonderzahlungen - angerechnet werden sollen. Rund zehn Prozent der 2.700 Leistungsberechtigten leben derzeit im Ausland. Zudem sollen Unterhaltsansprüche Contergeschädigter gegen nahe Angehörige im Bedarfsfall nicht auf den Träger der Sozialhilfe übergehen.

Der Familienausschuss veränderte den Gesetzentwurf noch einmal durch einen Änderungsantrag, den CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen eingebracht hatten. Durch diese Änderung wird unter anderem geregelt, dass die Einkommen und Vermögen contergangeschädigter Menschen bei Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches freigestellt werden.

Zudem soll der Stiftungsrat der Conterganstiftung zukünftig prinzipiell öffentlich tagen. Lediglich in Fällen, in denen das öffentliche Wohl oder die berechtigten Interessen Einzelner betroffen sind, soll nichtöffentlich getagt werden dürfen. Die Fraktionen erhoffen sich somit die Transparenz der Stiftung zu erhöhen.

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