+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

24.04.2013 Ausschuss für Gesundheit (Anhörung) — hib 229/2013

Freigabe der Pille danach umstritten

Berlin: (hib/SUK) Geht es nach dem Willen von SPD und Linken, soll die „Pille danach“ mit dem Wirkung Levonorgestrel künftig rezeptfrei erhältlich sein. In einer Anhörung zu entsprechenden Anträgen der Fraktionen (17/11039,17/12102) am Mittwoch, 24. April 2012, waren die geladenen Experten allerdings geteilter Meinung, ob dies wünschenswert und medizinisch sinnvoll wäre.

So erklärte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin, Thomas Rabe, er sei „gegen eine Freigabe zum jetzigen Zeitpunkt“. Entscheidend seien die Risiken des Präparats: venöse Thrombosen und Thromboembolien. Außerdem bestehe die Möglichkeit der Wirkungslosigkeit bei einem Körpergewicht über 70 Kilogramm. Zudem stehe mit dem Präparat Ulipristal ein besseres Mittel zur Verfügung, das die Patientinnen nicht wählen könnten, weil es nicht freigegeben sei. Dieses Mittel sei wirksamer, weil es bis zu dem Moment, in dem der Eisprung durch ein Hormon ausgelöst werde, eingenommen werden könne. Zudem würde bei einer Freigabe des Mittels die Beratung durch den Frauenarzt entfallen; Apotheker im Notfalldienst könnten die nötige Aufklärung jedoch nicht leisten.

Dem schloss sich auch Holger Grüning von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung an: Es gehe „nicht darum, reproduktive Selbstbestimmungsrechte zu beschneiden“. Beratung über und Verabreichung der „Pille danach“ gehöre „in ärztliche Hand“. Christian Albring, Präsident des Berufsverbands der Frauenärzte, wies darauf hin, dass es Fälle gebe, in denen die Verschreibung der „Pille danach“ nicht nötig sei und die damit verbundenen Risiken nicht eingegangen werden müssten. Die entsprechende Beratung dazu könnten jedoch nur Frauenärzte erbringen. Albring betonte zudem, wenn Ärzte sich aus religiösen oder anderen Gründen weigerten, die „Pille danach“ zu verschreiben, sei dies „nicht vereinbar mit der ärztlichen Ethik und Moral“; er gehe davon aus, dass dies „in naher Zukunft nicht mehr der Fall“ sein werde.

Dies sahen die von der SPD benannten Sachverständigen gänzlich anders. So sagte Gudrun Ahlers vom Verband Deutscher Pharmazeutinnen, es gebe weder medizinische noch pharmazeutische und ethische Gründe, Levonorgestrel in der Verschreibungspflicht zu belassen. Dafür sprächen auch die Erfahrungen aus 28 anderen europäischen Ländern, in denen man keine negative Erfahrungen gemacht habe. Zudem seien Pharmazeuten durchaus in der Lage, zu beraten, „auch wenn es an der Klappe ist“. Auch die demokratischen Pharmazeuten schließen sich dieser Forderung an. Der Wunsch nach einer Freigabe komme „von der Basis und aus den Beratungsstellen, so Ulrich Hagemann. Gleichzeitig habe eine Studie belegt, dass Ulipristal “nicht als neuer Standard angesehen„ werden könne.

Für eine Freigabe plädierte auch der Verband pro familia. So schilderte die Vorsitzende Daphne Hahn “Versorgungslücken„: Im Krankenhausalltag sei häufig zu wenig Zeit für Beratung, zudem würden Frauen davon berichten, bei ihrem Anliegen, die “Pille danach„ zu bekommen, entwürdigend behandelt zu werden. Die Nichterstattungsfähigkeit der Arzneimittel sollte “kein Grund sein, die Pille danach nicht rezeptfrei zur Verfügung zu stellen„.

Marginalspalte