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25.04.2013 Gesundheit — Antrag — hib 233/2013

Grüne wollen Substitutionsbehandlung stärken

Berlin: (hib/suk) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Reform der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. Dies geht aus ihrem Antrag (17/13230) hervor, der am heutigen Donnerstag im vereinfachten Verfahren an den Gesundheitsausschuss zur Beratung überwiesen werden soll. Damit sollen Versorgungsqualität und Therapiefreiheit in der Substitutionsbehandlung - also der Versorgung Drogenabhängiger mit Drogenersatzstoffen - gestärkt werden.

Zur Begründung heißt es, die Verordnung, die den Rechtsrahmen der Substitionsbehandlung darstellt, erweise sich „zunehmend als hinderlich, um die gesundheitliche Versorgung von Opiatabhängigen sicherzustellen“. Anders als in vergleichbaren europäischen Ländern werde Ärzten durch die Verordnung unter anderem die Indikation der Behandlung, die Art der Medikation, die Dosierung, die Behandlungsfrequenz und „sogar das Behandlungsziel“ vorgegeben. Dies führe zu einer Beeinträchtigung der Versorgungsqualität und halte überdies Ärzte davon ab, die Substitutionsbehandlung anzubieten. Bei keiner anderen Erkrankung greife der Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgeber „derartig weitreichend in die ärztliche Therapiefreiheit ein“, schreiben die Abgeordneten.

Zudem entsprächen die Bestimmungen der Verordnung nicht mehr dem Stand der medizinischen Wissenschaft. Als „realitätsfremd“ bezeichnen die Grünen überdies das in der Verordnung enthaltene Abstinenzgebot: Nur ein kleiner Teil der Opiatabhängigen erreiche überhaupt jemals die Betäubungsmittelabstinenz. Diese werde „weder von den Ärztinnen und Ärztinnen noch von den Patientinnen und Patienten“ als „sinnvolles Behandlungsziel angesehen“.

Die Fraktion fordert daher die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem die Vorgaben der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung künftig durch eine „dem aktuellen Stand der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft“ entsprechende Behandlungsrichtlinie geregelt werden. Zudem soll die Regierung bei den Ländern auf ein bedarfsgerechtes Angebot der Substitutionsbehandlung im Strafvollzug und in der Behandlung auf bedarfsgerechte und kooperative Versorgungsstrukturen hinwirken.

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