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25.04.2013 Gesundheit — Antwort — hib 234/2013

Regierung setzt beim Alkohol auf Prävention

Berlin: (hib/SUK) Für die Bundesregierung ist die steigende Zahl alkoholbedingter Krankenhausbehandlungen „kein Beleg für ein wachsendes Problem“. Sie geht vielmehr davon aus, dass „gerade durch die erhöhten Präventionsbemühungen die Aufmerksamkeit steigt“ und häufiger als früher Rettungssanitäter zu Hilfe gerufen werden. So heißt es in einer Antwort der Regierung (17/13011) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/12917). Dennoch unterstreiche die Entwicklung der Zahl der Krankenhauspatienten mit Alkoholvergiftung, „dass Alkoholprävention bei Jugendlichen und Erwachsenen weiterhin von höchster Relevanz ist“.

Die Regierung schreibt, der Anteil der Personen „mit riskantem Alkoholkonsum“ an der Gesamtbevölkerung sei zwischen 2000 und 2009 von 28,8 Prozent auf 17,4 Prozent gesunken. Der Anteil riskanter Konsumenten sei unter Männern höher als unter Frauen. Zudem liege ein „Effekt der Sozialschicht“ mit einem tendenziellen Anstieg der Abhängigkeitsrate in der niedrigsten sozialen Schichten und einem tendenziellen Rückgang in der höchsten Schicht vor. Gefragt nach der Zahl der infolge eines riskanten oder missbräuchlichen Alkoholkonsums Verstorbener gibt die Regierung an, Untersuchungen zu alkoholbezogenen Gesundheitsstörungen und Todesfällen gingen von etwa 74.000 Todesfällen aus, die allein durch den Alkoholkonsum oder durch den Konsum von Tabak und Alkohol bedingt seien. Etwa 26 Prozent dieser Todesfälle seien allein auf den Alkoholkonsum zurückzuführen. Gesunken sei die Zahl der Alkoholunfälle im Straßenverkehr: Hier gibt die Regierung für das Jahr 2011 15.898 Alkoholunfälle mit Personenschäden und 400 Getötete an. 2000 seien es noch 25.333 Unfälle und 932 Getötete gewesen. Gesundheitsökonomische Schätzungen für das Jahr 2007 hätten ergeben, dass sich die durch den Alkoholkonsum verursachten direkten und indirekten Kosten für die Gesamtwirtschaft auf 26,7 Milliarden Euro belaufen würden. Dies sei eine Erhöhung um neun Prozent gegenüber der Schätzung für 2002.

Im Jahr 2011 seien insgesamt 26.349 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen zehn und 20 Jahren wegen einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert worden. Dies bedeute im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 1,4 Prozent. Deutlich größer sei dieser Anstieg in der Gruppe der 10- bis 15-jährigen Jungen mit 3,9 Prozent gewesen. Die größte Gruppe der Jugendlichen mit Alkoholvergiftungen seien noch immer die 15- bis 20-jährigen jungen Männer: Deren Zahl habe sich in den letzten zwölf Jahren von 4.726 Fällen im Jahr 2000 auf 14.239 Fälle im Jahr 2011 „mehr als verdreifacht“. Die Regierung betrachte diese Entwicklung der Fallzahlen „mit großer Sorge“ und habe deshalb bereits in der Vergangenheit Maßnahmen entwickelt, um diesem Trend zu begegnen. Die „Zahlen allein“ ließen jedoch keine Aussage darüber zu, „ob es sich wirklich um ein wachsendes Problem“ handele. Für einen aufmerksameren Umgang mit der Problematik spräche auch, „dass die Promillewerte bei den eingelieferten Jugendlichen eher zurückgehen“. Die Ergebnisse regelmäßiger bundesweiter Repräsentativbefragungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigten, dass Rauschtrinken bei Jugendlichen zwischen zwölf und 17 Jahren rückläufig sei.

In der Antwort heißt es, eine erste Auswertung der „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland“ und weitere Studien deuteten darauf hin, „dass Risikokonsum und Rauschtrinken sowie Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit in Deutschland ein relevantes Gesundheitsproblem“ seien. So liege die Prävalenz von Risikokonsum bei Frauen bei 25,6 Prozent und bei Männern bei 41,6 Prozent.

Die Regierung bezeichnet die Reduzierung des missbräuchlichen Konsums von Alkohol als „eines der vordringlichen Ziele“ ihrer Gesundheitspolitik. Die Regierung stelle rund 1,3 Millionen Euro für die Alkoholprävention zur Verfügung. Eine Anhebung der Alkoholsteuern sei ebenso wenig geplant wie eine Senkung der Obergrenze der Blutalkoholkonzentration im Straßenverkehr. Eine Ausdehnung des Alkoholverbotes für Fahranfänger auf weitere Personengruppen sei „nicht vorgesehen“. Der Grenzwert von 0,5 Promille werde „in der Bevölkerung inzwischen allgemein akzeptiert“. Primär solle auch künftig im Rahmen der Verkehrssicherheit „durch Präventionsarbeit und Aufklärung auf einen freiwilligen Alkoholverzicht im Straßenverkehr hingewirkt werden“. Auch ein vollständiges Verbot von Alkoholwerbung hält die Regierung nicht für nötig: Werbung für alkoholhaltige Getränke müsse bestimme Standards erfüllen, sei aber „nicht der einzige Einflussfaktor auf das Trinkverhalten von Erwachsenen und Jugendlichen“. Die Regierung schreibt, den hauptsächlichen Handlungsbedarf sehe sie zum einen bei der Überwachung der bestehenden gesetzlichen Regelungen und zum anderen bei einer Präventionsstrategie, „die auf das Bewusstsein der Gefährlichkeit und des Suchtpotentials sowie bei Erwachsenen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol“ ziele.

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