Im Bundestag notiert: Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (17/13308) vorgelegt. Damit wird das Verfahren für die Zulassung dieser Unternehmen konkretisiert. Wie das Ministerium erläutert, ist eine regelmäßige Überprüfung der Unternehmen durch eine Befristung der Zulassung auf zwei Jahre sichergestellt.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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