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24.04.2013 Inneres — Antrag — hib 230/2013

Die Linke fordert Bundestagsantrag auf NPD-Verbot

Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke beim Bundesverfassungsgericht beantragen, die Verfassungswidrigkeit der NPD festzustellen und ihre Auflösung sowie die Einziehung ihres Vermögens zugunsten der Bundesrepublik zu gemeinnützigen Zwecken anzuordnen, ebenso wie ein Verbot von Ersatzorganisationen für die NPD. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (17/13231) hervor, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass die Innenministerien der Länder mit großer Mehrheit übereingekommen seien, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Verbot der NPD zu stellen. Ferner äußert sie sich unter Bezug auf die Materialsammlungen der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern und „weiteren Erkenntnissen“ überzeugt, „dass es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, die in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise versucht, die zentralen Werte der Verfassungsordnung außer Kraft zu setzen und eine der Nazidiktatur ähnliche Herrschaftsordnung zu errichten“.

Die NPD sei die wichtigste rechtsextremistische Kraft in Deutschland, heißt es in der Vorlage weiter. Die „von ihr ausgehende Bedrohung für die Verfassungsordnung“ erstrecke sich nicht nur auf ihre originäre Rolle als Partei, die bei Wahlen kandidiert und in Kommunal- und Landesparlamenten vertreten ist. Sie diene zugleich „als Sammelpunkt, Rückgrat und organisatorische Stütze militanter Nazikameradschaften“. Mitglieder, Funktionäre und Mandatsträger der NPD ließen in ihren Reden, Artikeln und Aktionen keinen Zweifel daran, dass sie die zentralen Werte des Grundgesetzes nicht akzeptieren. „Sie hetzen gegen Migrantinnen und Migranten und propagieren eine völkische Blut- und Boden-Politik, die sich gegen das Prinzip der Unverletzlichkeit der menschlichen Würde richtet, weil sie Migrantinnen und Migranten beziehungsweise Nichtdeutsche als Menschen zweiter Klasse sieht“, schreiben die Abgeordneten. Die NPD knüpfe „an die Volkstumsvorstellungen der Nazis an, deren Verbrechen sie konsequent leugnet beziehungsweise grob verharmlost“. Auch damit stelle sich die NPD „in diametralen Gegensatz zum Grundgesetz, bei dem es sich um einen Gegenentwurf zur NS-Herrschaft handelt“.

Der „Angriff auf die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes“ ist der Fraktion zufolge „in der Materialsammlung der Verfassungsschutzbehörden, aber auch in den Publikationen antifaschistischer Initiativen umfassend dokumentiert“. Aus öffentlich zugänglichen Quellen ergebe sich eindeutig, dass das Hauptziel der NPD „nicht nur darin besteht, einzelne Bestimmungen des Grundgesetzes zu ändern, sondern in der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, mithin der Demokratie selbst“. Eine Beteiligung des Bundestages am Verbotsverfahren ist nach den Worten der Abgeordneten „die folgerichtige Konsequenz aus der Erkenntnis, dass die NPD einen Angriff auf die Demokratie führt, der letztlich auf die Existenz des Bundestages selbst in seiner Eigenschaft als frei gewähltes Parlament der Bundesrepublik Deutschland zielt“.

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