Bundesregierung will keine Prüfpflicht für KFZ-Klimaanlagen mit Kältemittel R1234yf
Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung will keine Prüfpflicht für Leckagen aus Klimaanlagen mit dem Kältemittel R1234yf einführen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (17/12566) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12322) über mögliche Gefährdungen durch das KFZ-Kältemittel R1234yf. Zur Begründung erklärt sie, dass die Überwachung von Leckagen aus Klimaanlagen, die mit R1234yf befüllt seien, im Gegensatz zu Anlagen, in denen R134 verwandt werde, nicht klimarelevant sei.
Die Bundesregierung geht davon allerdings davon aus, dass bei der Verwendung von R1234yf als Kältemittel für Kfz-Klimaanlagen Belastungen für die Umwelt zu erwarten seien. Studien hätten gezeigt, dass es nach dem Zerfall von R1234yf zu einer Erhöhung von Trifluoressigsäure (TFA) komme. Sie mache sich insbesondere in Gewässern bemerkbar, weil TFA im Wasser nur langsam abgebaut werde. Bei einer breiteren Verwendung von R1234yf sei daher mit „einem Anstieg von TFA in der Atmosphäre und einem verstärkten Eintrag in Meere sowie Böden und Oberflächengewässer zu rechnen“, erklärt die Bundesregierung weiter. Mögliche Umweltauswirkungen der Stoffe seien auch Gegenstand einer laufenden Evaluierung im Rahmen der europäischen Chemikalienrichtlinie REACH.
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