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17.04.2013 Bildung und Forschung — Antwort — hib 206/2013

Antwort der Bundesregierung zu Europäischen Bildungskooperationen

Berlin: (hib/ROL) Die Ausgestaltung der Lehrpläne der Berufsschulen fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Da - je nach Austauschland - unterschiedliche Fremdsprachenkenntnisse benötigt werden, kann die Bundesregierung auch nicht beurteilen, ob es möglich ist, diese im Rahmen des Berufsschulunterrichts bedarfsgerecht zu vermitteln, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort „Zielsetzung und Umfang europäischer Bildungskooperationen (17/13001). Die SPD hatte in ihrer Kleinen Anfrage (17/12894) wissen wollen, ob angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeit von über 50 Prozent in mehren Ländern Südeuropas, der Erwerb von Fremdsprachen verpflichtend in die Lehrpläne der Berufsschulen aufgenommen werden sollen.

Fremdsprachenkenntnisse seien unter anderem wichtig für effizientes Lernen, interkulturelle Kommunikation und ein besseres Verständnis der Kultur des Gastlandes. Es sei sowohl für die Teilnehmer wie auch die Entsende- und Aufnahmeeinrichtungen wichtig, auf geeignete sprachliche Vorbereitung besonderen Wert zu legen. Diese seien in den Empfehlungen des Europäischen Parlaments und Rates vom 18. Dezember 2006 zu Qualitätsaspekten transnationaler Mobilität zusammen gefasst.

Im Sonderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales(BMAS) zur “Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa„ (MobiPro-EU) sei ein wesentlicher Förderbaustein die Vermittlung der deutschen Sprache. Kursbesuche könnten sowohl in Vorbereitung auf die betriebliche Ausbildung oder qualifizierte Beschäftigung bis zu zwei Monate im Herkunftsland stattfinden, als auch praktikums-, ausbildungs- und berufsbegleitend in Deutschland gelehrt werden. Die Bundesregierung rechne mit etwa 30.000 jungen Menschen aus dem europäischen Ausland, die Praktika oder einzelne Ausbildungsphasen in Deutschland absolvieren möchten. Einen festen Länderschlüssel für Austauschmaßnahmen gebe es nicht. Die regionale Verteilung sei nach dem Entsendeprinzip vielmehr abhängig von der Nachfrage in einem Partnerland.

Zudem verweist die Bundesregierung darauf, dass die Ausbildungsallianz die Etablierung dualer Berufsausbildungselemente in weiteren EU-Mitgliedstaaten anstrebe. Eine Annäherung der beruflichen Ausbildungssysteme könne die Mobilität während einer Berufsausbildung zwischen den Mitgliedstaaten erhöhen. Grundsätzlich könne die Ausbildungsallianz somit dazu beitragen, die Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Davon profitiere auch der deutsche Ausbildungsmarkt.

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