Öffentliche Anhörung zur Bankenaufsicht
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird am Montag, den 3. Juni, eine öffentliche Anhörung zur Wahrnehmung der Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank durchführen. Ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zum Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die EZB (17/13470) sieht vor, dass bisher national wahrgenommene Aufgaben der Bankenaufsicht in Zukunft von der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen werden. Die Anhörung beginnt um 13.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und soll drei Stunden dauern.
Der Gesetzentwurf soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der deutsche Vertreter im Europäischen Rat seine förmliche Zustimmung zum Verordnungsvorschlag erteilen darf. Dem geplanten einheitlichen Aufsichtsmechanismus werden automatisch sämtliche Eurozonen-Mitgliedsländer angehören. EU-Staaten, die der Eurozone nicht angehören, können freiwillig teilnehmen. Die direkte EZB-Aufsicht soll sich auf „bedeutende“ Kreditinstitute der teilnehmenden Länder konzentrieren. Kreditinstitute oder Konzerne mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder mehr als 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts eines Mitgliedslandes gelten grundsätzlich als bedeutend.
Außerdem soll die EZB jene Banken beaufsichtigen, die vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) direkte Unterstützung beantragt oder erhalten haben. Alle übrigen Kreditinstitute sollen weiter von nationalen Behörden beaufsichtigt werden.
In der Anhörung geht es auch um einen gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (17/11878), die einen „neuen Anlauf zur Bändigung der Finanzmärkte“ fordern. Verlangt wird die Schaffung einer starken europäischen Bankenunion. Die Bundesregierung solle sich dafür einsetzen, dass ein einheitlicher europäischer Aufsichtsmechanismus entsteht, der parlamentarisch kontrolliert wird und das Prinzip der Subsidiarität in der direkten Aufsicht der Finanzinstitute wahrt. Bei der Übernahme von Aufsichtsfunktionen durch die EZB müsse sichergestellt werden, dass die strikte Trennung von Geldpolitik und Aufsichtsfunktion gewährleistet bleibt, fordern die Fraktionen, die eine spätere Ausgliederung der Aufsichtseinheit in eine eigenständige europäische Aufsichtsbehörde anregen.
Als Sachverständige sind geladen: Prof. Claudia M. Buch (Institut für Wirtschaftsforschung Halle an der Saale), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesverband der Deutschen Industrie, Deutsche Bundesbank, Deutscher Industrie und Handelskammertag, Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, Prof. Thomas Hartmann-Wendels (Universität zu Köln), Prof. Martin Hellwig (Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern), Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, Prof. Franz C. Mayer (Universität Bielefeld), Wolfgang Münchau (Eurointelligence Limited), Prof. Ingolf Pernice (Walter-Hallstein-Institut für europäisches Verfassungsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin), Prof. Jörg Rocholl (European School of Management and Technology), Verband der Auslandsbanken in Deutschland, Prof. Paul J.J. Welfens (Bergische Universität Wuppertal), Prof. Rainer Wernsmann (Universität Passau), Guntram B. Wolff (Deputy Director, Bruegel).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) sowie der Nummer ihres Personaldokuments anzumelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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