Im Bundestag notiert: Arbeitnehmerentsendegesetz
Arbeit und Soziales/Antwort - 13.05.2013 (hib 256/2013)
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung ist der Ansicht, über genügend personelle und materielle Mittel zu verfügen, um Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz ausreichend zu ahnden. Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/13341) auf eine Kleine Anfrage (17/13020) der Fraktion Die Linke. Die Mittel der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) seien auch im Hinblick auf die 2009 neu in das Arbeitnehmerentsendegetz aufgenommenen Branchen angemessen. Im Jahr 2010 habe die FKS 150 zusätzliche Planstellen erhalten, 2012 und 2013 seien noch einmal 200 Stellen dazugekommen, heißt es in der Antwort.
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