+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

13.05.2013 Bildung und Forschung — Antwort — hib 257/2013

Antwort der Bundesregierung zu Beschäftigungsverhältnissen in Forschung und Wissenschaft

Berlin: (hib/ROL) Der Bundesregierung liegt keine Statistik vor, die das Verhältnis von befristeten zu unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen in der gesamten außeruniversitären Forschung seit 2005 darstellt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort „Perspektiven guter Arbeit in Forschung und Wissenschaft“ (17/13361) auf die Kleine Anfrage der Linken (17/13050).

Gleichwohl seien durch Stichtagserhebungen folgende Daten bekannt: Bei der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF) seien zum Jahresende 2010 62,7 Prozent der Wissenschaftler befristet beschäftigt gewesen, bei der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) habe der Anteil zum 31. Dezember 2010 bei 71 Prozent gelegen. Beim Max-Planck-Institut seien 71,7 Prozent der wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnisse befristet gewesen und bei der Leibniz-Gemeinschaft seien es 69,9 Prozent gewesen.

Die Regelarbeitszeit richte sich für alle außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach den Tarifverträgen des Bundes oder der Länder. Regelungen zur Verteilung von Teilzeitarbeitsverhältnissen würden individuell festgelegt. Die Bundesregierung hält es grundsätzlich für sinnvoll, wenn sich Vertragslaufzeiten in der Qualifikationsphase an dem für eine wissenschaftliche Qualifizierung erforderlichen Zeitbedarf orientieren und bei Befristungen wegen Drittmittelfinanzierung am Zeitraum der Mittelbewilligung. Die feste Vorgabe bestimmter Mindestvertragslaufzeiten im Wissenschaftszeitvertragsgesetz sei allerdings nicht zielführend, schreibt die Bundesregierung. Die Ursachen für den Abschluss kurzzeitiger Verträge würden hierdurch nicht behoben, es wäre eher zu befürchten, dass Beschäftigungsverhältnisse früher als in der Sache erforderlich beendet würden. Kurzzeitige Verträge können zudem im Einzelfall auch sinnvoll und von beiden Seiten gewollt sein, etwa zur Überbrückung bis zu einer schon feststehenden Anschlussbeschäftigung. Eine notwendigerweise allgemeine gesetzliche Regelung würde zudem den spezifischen Verhältnissen in den unterschiedlichen Bereichen der Wissenschaft kaum Rechnung tragen können.

Die Linke hatte kritisiert, dass die Zahl der beamteten Professoren trotz steigender Studentenzahlen in den vergangenen Jahren kaum gestiegen sei. Gleichzeitig habe aber die Zahl der Angestellten und frei- und nebenberuflich Beschäftigten an Hochschulen stark zugenommen. Angestelltes Personal in Hochschulen sei zu fast 90 Prozent befristet beschäftigt, hatte die Linke in ihrer Kleinen Anfrage geschrieben.

Marginalspalte