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13.05.2013 Petitionsausschuss — hib 260/2013

Petentin: Dialysebehandlung „wie am Fließband“

Berlin: (hib/HAU) Heftige Kritik an der Absenkung der Sachkostenpauschale für Dialysebehandlungen übte die Petentin Monika Centmayer vom Selbsthilfeverein „Niere Baden-Württemberg“ am Montagnachmittag in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses. Während es früher auch eine seelische Betreuung gegeben habe, erfolge die Behandlung heute „wie am Fleißband“, weil in Folge der Kürzungen der Druck auf das Pflegepersonal erheblich gestiegen sei, sagte Centmayer, die selbst auf die Dialyse angewiesen ist. „Der Mensch als Individuum spielt im Sozialstaat Deutschland kaum noch eine Rolle“, kritisierte sie. Centmayer nahm Bezug auf dem Amtseid von Ministern, in dem diese versprächen, ihre Kraft „dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen“. Die Kürzung der Pauschale sei aber in keinem Falle „zum Wohle der Patienten“, lautete ihr Fazit. Auch der Verweis auf die Stärkung der Prävention ändere an dieser Einschätzung nichts. „Prävention und Vorsorge sind gut, weil dadurch die Dialyse verhindert oder zumindest heraus gezögert werden kann“, sagte Centmayer. Die Stärkung der Vorsorge dürfe aber nicht zu Lasten derjenigen erfolgen, die schon in der Dialyse sind, machte sie deutlich.

Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG) Thomas Ilka verwies darauf, dass die Entscheidung für die Absenkung der Sachkostenpauschale für Dialysebehandlungen nicht von der Politik, sondern durch die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen gefällt worden sei. Man habe die Entscheidung aus „guten Gründen“ dahin gelegt, sagte er. Eine Verschlechterung der Versorgung als Folge der Kürzung sei nicht zu erwarten, betonte der Staatssekretär. In dem mehrstufigen Überprüfungssystem gebe es „genug Bremsen, die greifen, wenn etwas in die falsche Richtung gehen sollte“.

Der Kritik der Petentin und auch einiger Ausschussmitglieder, wonach bei der Kostenermittlung des Bewertungsausschusses in Folge fehlender eigener Zahlen auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen wurde, die vom Amt selber als nicht ausreichend belastbar eingeschätzt wurden, trat ein weiterer Ministeriumsvertreter entgegen. Man habe die Datengrundlage durch eigene Daten erweitert, sagte er. Die Standartabweichung liege daher nicht mehr bei über 15 Prozent, sondern lediglich bei 4,3 Prozent. Festgestellt worden sei bei den Berechnungen ein Senkungspotenzial von 30 Prozent, so der Ministeriumsvertreter weiter. Die tatsächlich geplanten Senkungen lägen aber nur bei durchschnittlich sieben bis zehn Prozent.

Zugleich machte der BMG-Vertreter darauf aufmerksam, dass alle dialysierenden Praxen in Deutschland in ein umfassendes Qualitätssicherungssystem eingebunden seien. In diesem werde auch die Behandlungsqualität mit erfasst. „Es würde also erkannt werden, wenn die Qualität sinkt“, lautete seine Einschätzung.

Was die Belastbarkeit der Zahlen angeht, so konstatiere er einen „Zugewinn an Qualität und nicht ein Wegbügeln von Dingen, die einem nicht passen“, sagte Staatssekretär Ilka. Zudem würden die Qualitätsberichte jährlich erstellt und auch veröffentlicht. „Sie können dann natürlich dem Gesetzgeber als Grundlage für gesetzgeberisches Handeln dienen“, machte er deutlich. Gleichzeitig sei auch die Selbstverwaltung dazu aufgerufen, „die Ressourcen richtig zu lenken und zu verteilen“. Es gebe also genügend Instrumente und genügend Transparenz, um gegebenenfalls einzuschreiten, befand Ilka.

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