Im Bundestag notiert: Der europäische Rechtssetzungsprozess
Berlin: (hib/STO) Der europäische Rechtssetzungsprozess ist nach Einschätzung der Bundesregierung „transparent und nachvollziehbar“. Der „offene und transparente Austausch von repräsentativen Verbänden und Zivilgesellschaft mit den Organen der Europäischen Union“ sei ein „primärrechtlich verankerter Grundsatz“ des Handelns der EU, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/13073(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12948(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren werde dieses Prinzip beispielsweise durch öffentliche Konsultationen umgesetzt.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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