Regierung sieht Patientenberatung auf gutem Weg
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung ist zufrieden mit der bisherigen Arbeit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Dies geht aus einer Unterrichtung der Regierung (17/13127) hervor. Darin heißt es, das Angebot der UPD erfolge „auf einem qualitativ hohen Niveau“ und werde „von Ratsuchenden gern genutzt“. Verbesserungsbedarf gebe es vor allem bei der Erreichbarkeit der UPD, dem Verweis auf andere Institutionen und dem Beratungsangebot für Menschen mit Migrationshintergrund. Insgesamt sei eine „positive Gesamtentwicklung“ der UPD festzustellen.
Die Regierung schreibt, mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung seien Einrichtungen der unabhängigen Patientenberatung zum 1. Januar 2011 nach zehnjähriger Modellphase zum Regelangebot der gesetzlichen Krankenversicherung geworden. Ihr Ziel sei es, „die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen“. Die Mittel zur Förderung der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung in Höhe von 5,34 Millionen Euro im Jahr 2012 seien an die UPD gGmbH vergeben worden. Die UPD sei ein Verbund unabhängiger Beratungsstellen, der durch eine Bundesgeschäftsstelle in Berlin zentral organisiert werde. Das Angebot der UPD sei vorrangig auf eine telefonische Beratung ausgerichtet, Ratsuchende könnten sich aber auch vor Ort in einer der 21 regionalen Beratungsstellen beraten lassen, zudem stehe eine spezielle Online-Beratung zur Verfügung. Nach Angaben der UPD lasse sich ein Trend dahingehend feststellen, dass rechtliche Problemstellungen und in diesem Zusammenhang Fragen zu Leistungen von Kostenträgern einen „bedeutenden Beratungsanteil“ ausmachten. Weitere Themen seien Patientenrechte und Berufspflichten sowie die Rechtmäßigkeit von Geldforderungen und Zuzahlungen und der Verdacht auf Behandlungsfehler.
Aus einem ersten Zwischenbericht des mit der Evaluierung beauftragten Instituts vom Februar 2013 ergebe sich, dass die Beratung „sowohl hinsichtlich subjektiver, personenbezogener als auch hinsichtlich objektiver, sachbezogener Qualitätsstandards inhaltlich informativ, weiterführend und korrekt, neutral, angemessen in ihrer Verweisfunktion, freundlich und verständlich sowie zuverlässig“ erfolge. Besonders im Hinblick auf die Vermittlung hilfreicher Information werde die Beratung von einer Mehrheit der Nutzer positiv beurteilt. Antworten und Informationen seien „weitgehend inhaltlich korrekt“ erteilt worden, Verweise seien „weitestgehend zielführend, angemessen und geeignet, den Ratsuchenden weitere Wege zur Problemlösung aufzuzeigen“.
Dem Personal werde zwar eine „gute Kommunikationskompetenz“ attestiert - allerdings würden Menschen mit Migrationshintergrund die Beratung insgesamt und insbesondere hinsichtlich der Aspekte der Kommunikationskompetenz „eher kritischer“ bewerten. Unterschiedlich beurteilt werde auch die Erreichbarkeit der UPD: Zwar sei die Erreichbarkeit „durchaus akzeptabel“, es gebe aber Hinweise auf Überlastungen des bundesweiten Beratungstelefons.
Die Bundesregierung schreibt daher, es gebe Verbesserungspotential bei der Erreichbarkeit der UPD, bei der Optimierung der Vollständigkeit und Korrektheit der Informationen, der Zusammenarbeit und dem Verweis auf andere Institutionen und Beratungsangebote sowie beim Beratungsangebot „für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen“ und der „Beratung Ratsuchender mit Migrationshintergrund“.
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