Im Bundestag notiert: Bundesverfassungsgericht
Berlin: (hib/KOS) Die Einsichtnahme in Entscheidungen und Unterlagen des Bundesverfassungsgerichts soll erleichtert werden, um Forschungsarbeiten zum Karlsruher Einfluss auf den Werdegang der Bundesrepublik zu unterstützen. Ein von CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachter Gesetzentwurf (17/13469) sieht deshalb eine eigenständige gesetzliche Regelung dieser Frage vor. Danach soll für Akten über das Gericht, die beim Bundesarchiv lagern, eine Frist von 30 Jahren nach Abschluss eines Verfahrens gelten. Bei Entscheidungsvorschlägen und -entwürfen der Karlsruher Richter ist für die Einsichtnahme eine Frist von 60 Jahren nach dem Ende eines Verfahrens vorgesehen, Wum dem hohen Rang des Beratungsgeheimnisses Rechnung zu tragen„.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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