Einladung zur Öffentlichen Anhörung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Berlin: (hib/ROL) Die Karrierewege und Berufsperspektiven von Wissenschaftlern in Hochschulen und Forschungseinrichtungen stehen immer häufiger im Zentrum der wissenschaftspolitischen Diskussion. Welchen Beitrag der Bund zur Reform der Karrierewege und zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen leisten kann, darüber will der Ausschuss für Bildung und Forschung unter dem Titel „Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ diskutieren und hat zu einer Öffentlichen Anhörung eingeladen. Die Anhörung wird am Mittwoch 12.6. von 9.30 bis 12 Uhr im Berliner Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.300 stattfinden.
Die globale Attraktivität Deutschlands für die besten wissenschaftlichen Talente und die Innovationskraft Deutschlands fuße nicht auf einer Politik der Besitzstandssicherung, sondern auf früher Selbständigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses und attraktiven Karriereperspektiven. „Wir müssen uns die Frage gefallen lassen, ob es den Hochschulen gelungen ist, attraktiv genug zu sein für die talentiertesten internationalen Nachwuchstalente“, schreibt Thomas Hofmann, Vizepräsident für Forschung und Innovation an der Technischen Universität München in seiner Stellungnahme zur Anhörung.
Aber auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) weist auf Mängel vor allem bei der Beschäftigungssituation hin. Ähnlich argumentiert die Vereinigte Dienstleistungsgesellschaft verdi. Sie schreibt: „Die vorliegenden Verhältnisse von (befristeten) “Mittelbau„-Positionen und (dauerhaften) Professuren können angesichts dieser Zahlen nicht mehr als notwendiger Wettbewerb und Erprobungschance für den “Nachwuchs„ legitimiert werden. Vielmehr gilt Max Webers Beschreibung der akademischen Laufbahn als “wildem Hasard„, also als Glücksspiel, vielleicht heute noch mehr als 1918, als er diese Aussage getroffen hat. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft schlägt vor, bei befristet beschäftigtem wissenschaftlichen Personal eine vertragliche Regellaufzeit von mindestens zwei Jahren vorzusehen und andernfalls ein Begründungserfordernis zu statuieren, warum eine kürzere Laufzeit gewählt wurde. Die Helmholtz-Gesellschaft weist auf die Selbstverpflichtung und den verantwortlichen Umgang mit den Arbeitsverträgen der Wissenschaftler hin.
Der Anhörung liegen die Drucksachen der SPD (17/12531) sowie Anträge der Fraktionen von CDU/CSU und FDP (17/9396), DIE LINKE (17/6488, 17/11044) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (17/7773) zugrunde sowie die Unterrichtung der Bundesregierung zum Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013 (17/13670) durch die Bundesregierung.
Liste der Sachverständigen
Karin Bordasch, Max-Planck-Institut fu¨r Infektionsbiologie, Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats (GBR), Berlin
Dorothee Dzwonnek, Generalsekretärin der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG), Bonn
Prof. Dr. Thomas Hofmann, Vizepräsident für Forschung und Innovation, Technische Universität München (TUM)
Dr. Georg Jongmanns, Hochschul-Informations-System GmbH (HIS), Abteilung Hochschulentwicklung, Arbeitsbereich: Hochschulmanagement, Hannover
Dr. Andreas Keller, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Frankfurt/M.
Matthias Neis, ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesverwaltung, Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung, Berlin
Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin
Dr. Heike Wolke, Vizepräsidentin der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Berlin Verwaltungsdirektorin des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung in Bremerhaven
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