Bundesregierung: Abkommen mit Marokko dürfen künftigem Status der Westsahara nicht vorgreifen
Berlin: (hib/AHE) Nach Auffassung der Bundesregierung dürfen bilaterale wie EU-Abkommen den bisher ungeklärten und zukünftigen völkerrechtlichen Status der Westsahara nicht präjudizieren. So müsse bei einem geplanten Fischereiabkommen zwischen Marokko und der EU gesichert sein, „dass auch die Bevölkerung der Westsahara wirtschaftlich und sozial davon profitiert“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/13602) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11453) zur „Zukunft der Westsahara“. Die Haltung der Bundesregierung werde sich auch danach bestimmen, inwieweit „die Rechte der Bevölkerung der Westsahara in Übereinstimmung mit internationalem Recht geschützt“ sein werden.
Weiter schreibt die Bundesregierung: Deutschland unterstütze „unverändert alle Bemühungen“ der Vereinten Nationen, zu einer friedlichen und einvernehmlichen Lösung zwischen den Saharauis und dem von Marokko verwalteten Gebiet der Westsahara zu kommen. In dieser Frage bestehe auch Konsens im UN-Sicherheitsrat, was sich nicht zuletzt in einstimmigen Resolutionen zur Fortführung des Minurso-Mandats ausdrücke, das weiterhin unter anderem den Waffenstillstand und die Minen- und Munitionsbeseitigung überwache. Keine Einigkeit bestehe im Sicherheitsrat aber in der Frage nach der Ausgestaltung eines Referendums zur Zukunft der Westsahara, heißt es weiter. Die Bundesregierung verweist zudem auf den innermarokkanischen Reformprozess, der unter anderem zu einer Aufwertung des marokkanischen Menschenrechtsrats und der Einrichtung von zwei Büros dieses Gremiums in der Westsahara geführt habe. Gleichzeitig sei festzustellen, dass der Reformprozess nicht zu einer Veränderung der marokkanischen Position in der Westsahara-Frage
geführt habe. Auch die neue gemäßigt-islamistische Regierung unter Ministerpräsident Abdelilah Benkirane lehne die Option einer Unabhängigkeit der Westsahara ab.
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