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10.06.2013 Bildung und Forschung — Antwort — hib 311/2013

Antwort der Bundesregierung zu Studenten ohne Abitur

Berlin: (hib/ROL) Verbesserte Studienmöglichkeiten für beruflich Qualifizierte eröffnen neue Chancen für einen individuellen Aufstieg durch Bildung und erhöhen die Durchlässigkeit des Bildungssystems insgesamt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort „Studiermöglichkeiten beruflich Qualifizierter in Deutschland“ (17/13460) auf die Kleine Anfrage (17/13288) der SPD.

In Deutschland studieren derzeit mehrere tausend Menschen an Hochschulen, ohne eine Hochschulzulassung in Form der allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, vorweisen zu können. Diese Studenten tun das als sogenannte beruflich Qualifizierte. Es sei davon auszugehen, dass die Anzahl und Bedeutung dieser Gruppe von Studenten zunehme, da diese Qualifizierung nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland an Bedeutung immer wichtiger werde. Durch die Umsetzung der Qualifizierungsinitiative aus dem Jahr 2008 seien einheitliche Zugangsvoraussetzungen für beruflich Qualifizierte zu Hochschulen geschaffen, die die Zugangshürden senken und erwarten lassen, dass mehr beruflich Qualifizierte ein Hochschulstudium aufnehmen werden, hatte die SPD in ihrer Anfrage geschrieben.

Diese Studenten würden zugleich einen gesamtwirtschaftlich wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs leisten. Die Bundesregierung begrüßt daher die bereits erreichten Fortschritte beim Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, bei der Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf ein Hochschulstudium und bei der steigenden Zahl von Studierenden ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, schreibt sie in ihrer Antwort. Zu dieser positiven Entwicklung hätten nicht zuletzt verschiedene Maßnahmen der Bundesregierung wie etwa der Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“, das Programm „Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge (ANKOM)“ und verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten beigetragen.

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