+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

24.06.2013 Auswärtiges — Antwort — hib 345/2013

Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu türkischen Waffenlieferung für syrische Aufständische

Berlin: (hib/VAHE) Die Bundesregierung hat keine „belastbaren eigenen Erkenntnisse“ zu Waffenlieferungen und andere Formen der Unterstützung der Aufständischen in Syrien durch türkische Behörden. Wie sie in ihrer Antwort (17/13515) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13338) weiter schreibt, seien in der Türkei im April 2013 zehn Personen unter dem Verdacht festgenommen worden seien, „Waffen für islamistisch geprägte Gruppen des bewaffneten syrischen Widerstands zu beschaffen“.

Den Abschuss eines „anscheinend nur kurzzeitig und versehentlich in den syrischen Luftraum eingeflogenen“ türkischen Militärflugzeugs im Juni 2012 bewertet die Bundesregierung als „unverhältnismäßig“. Die syrische Regierung habe den Abschuss offiziell bedauert. Konkrete Informationen zu dem Vorfall will die Bundesregierung „nach sorgfältiger Abwägung“ nicht veröffentlichen. „Eine Offenlegung könnte zur Folge haben, dass dem Bundesnachrichtendienst künftig keine schutzbedürftigen Erkenntnisse anvertraut werden“, heißt es weiter. Deshalb seien die entsprechenden Informationen als Verschlusssache mit dem

Grad „Geheim“ eingestuft. Sie seien in dieser Form an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt worden.