Im Bundestag notiert: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte von der Bundesregierung wissen, welche Konsequenzen diese aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei vom 24. April 2013 (1 BvR 1215/07) zieht. In einer Kleinen Anfrage (17/13703) verweist die Fraktion darauf, dass das Bundesverfassungsgericht das Antiterrordateigesetz (ATDG) „für teilweise verfassungswidrig erklärt und weitreichende gesetzgeberische Reformen gefordert“ habe. Das Urteil, das sich mit dem verfassungsrechtlichen Gebot auch der informationellen Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei auseinandersetze, habe über das ATDG weit hinaus gehende Konsequenzen und lege „die Überprüfung der Übermittlungsvorschriften der Sicherheitsgesetze insgesamt nahe“, schreiben die Abgeordneten.
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