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17.07.2013 Inneres — Antwort — hib 383/2013

Regierung: Gesetzentwurf zu Umsetzung des ATDG-Urteils kommt vor Ende 2014

Berlin: (hib/STO) Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei vom 24. April 2013 (1 BvR 1215/07) sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (17/14055) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13703). Darin verwiesen die Fragesteller darauf, dass das Bundesverfassungsgericht das Antiterrordateigesetz (ATDG) „für teilweise verfassungswidrig erklärt und weitreichende gesetzgeberische Reformen gefordert“ habe.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort erläutert, verfolgt sie im Rahmen der Sicherheitsgesetzgebung „das Ziel, den zuständigen Behörden die erforderlichen Instrumente zur Bekämpfung der Gefahren des Terrorismus und Extremismus an die Hand zu geben“. Dabei sei von großer Bedeutung, dass „so wenig wie möglich in die Grundrechte der Bürger eingegriffen wird, um eine angemessene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten“. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April gebe ihr „weitere rechtliche Aspekte an die Hand, um diesen Abwägungsprozess zu vollziehen und zu verfeinern“, schreibt die Regierung weiter. Sie sei dabei, die „genauen Inhalte und notwendigen Konsequenzen der verfassungsgerichtlichen Entscheidung zu identifizieren und Lösungsansätze zu erarbeiten“. Soweit das Gericht konkrete Änderungen fordere, arbeite die Bundesregierung „mit Hochdruck, aber auch mit der notwendigen Sorgfalt an deren Umsetzung“ und werde rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2014 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Zugleich weist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Verfassungsgericht die Errichtung der Antiterrordatei „als im Kern der Informationsanbahnung dienende Verbunddatei in ihren Grundstrukturen für mit der Verfassung vereinbar erklärt“ habe. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat die Bundesregierung die erforderlichen Schritte unternommen, um die vom Gericht „für die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2014 geforderten Maßgaben zu erfüllen“. So seien mit Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 30. April 2013 alle an der Antiterrordatei beteiligten Behörden über die unmittelbar Gesetzeskraft erlangenden Maßgaben der Bundesverfassungsgerichts informiert worden.

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